Bund plant weitere neue Regelungen für E-Mobilität

Die Bundesregierung will 2015 mit weiteren Initiativen die Einführung von Elektro-Kfz fördern. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor.

So werde das BMWi „notwendige Anpassungen im Energierecht“ vorschlagen, heißt es ohne weitere Details. Wie aber aus der Antwort indirekt hervorgeht, ist das stromanbieterübergreifende Laden („E-Roaming“) derzeit noch mit Problemen behaftet.

Voraussichtlich in diesem Jahr in Kraft treten soll die Ladesäulenverordnung, zu der das BMWi bereits einen Referentenentwurf  vorgelegt hat. „Letztere schreibt das Combined Charging System (CCS) als Mindeststandard für öffentliche und öffentlich-zugängliche Ladesäulen vor, womit im Bereich der Normung ein wichtiger Schritt in Richtung Interoperabilität und Nutzerfreundlichkeit gegangen wird“, heißt es in der Antwort. Kritiker wenden jedoch ein, dass das für das Schnellladen mit Gleichstrom bestimmte CCS von einer kritischen Marktdurchdringung weit entfernt sei und damit ein eher exotischer Typ als Standard vorgeschrieben werde.

Um das Einrichten von Ladepunkten an der Wohnung zu erleichtern, „werden derzeit innerhalb der Bundesregierung Gespräche zu möglichen Änderungen im Wohnungseigentums- und Mietrecht geführt.“ Nach übereinstimmenden Schätzungen können rund 85 Prozent der insgesamt benötigten Ladeinfrastruktur über private Ladepunkte zur Verfügung gestellt werden. (roe)

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