Bundestag verabschiedet Pkw-Maut-Gesetze

  • Grüne beantragen „Selbstzerstörungsklausel“ für die Mautgesetze
  • Gesetzentwurf zur Ausweitung der Lkw-Maut bis Mitte 2016
  • Koalition verpflichtet sich auf Priorisierungstrategie

Aktualisiert 27.3., 15:30 Der Bundestag hat erwartungsgemäß mit den Stimmen der großen Koalition die Gesetze zur Einführung der Pkw-Maut (Infrastrukturabgabengesetz und zweites Verkehrsteueränderungsgesetz) und einen Entschließungsantrag zur Verkehrsinfrastrukturpolitik verabschiedet. In der Debatte machten die SPD-Vertreter mehrfach deutlich, dass die Pkw-Maut nicht ihre Herzensangelegenheit ist, sie aber treu zum Koalitionsvertrag stehen. Zusätzlich zu der fast zwei Stunden dauernden teilweise hitzigen Debatte gaben nach Angaben von Bundestags-Vizepräsident Johannes Singhammer rund 50 Abgeordnete persönliche Erklärungen ab.

Grüne beantragen „Selbstzerstörungsklausel“ für die Mautgesetze

Die Grünen verlangten in einem Änderungsantrag eine „Selbstzerstörungsklausel“ beider Gesetze für den Fall, dass der EuGH die Kfz-Steuer-Kompensation kippt und die Inländer dann auf der Maut sitzenbleiben. SPD-Fraktionsvize Sören Bartol lehnte dies ab, verwies aber auf die seiner Ansicht nach eindeutige Formulierung im Koalitionsvertrag, wonach durch die Maut kein deutscher Autofahrer mehr belastet werden soll. Der Antrag wurde am Freitag von der Koalitionsmehrheit abgelehnt. Ebenso abgelehnt wurde ein zweiter Änderungsantrag der Grünen, in dem ein mautfreier Korridor von 30km Tiefe entlang der Grenzen eingerichtet wird. Dafür hatten sich auch SPD-Vertreter aus den Grenzregionen eingesetzt.

Eine für den Nutzer wesentliche Änderung gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf für die Infrastrukturabgabe ist die Staffelung der Kurzzeitvignetten, die sich an den Preisen für die Jahresvignetten orientiert:

Jahresvignette Zehntagesvignette Zweimonatsvignette
<40 EUR         5 EUR             16 EUR
<70 EUR        10 EUR             22 EUR
>=70 EUR       15 EUR             30 EUR

Offensichtlich um einer Zustimmungspflicht im Bundesrat zu entgehen, wurden die Verwaltungsverfahren für die Erhebung der Infrastrukturabgabe bei den Inländern derart neue geordnet, dass kein Verdacht einer unzulässigen Bund-Länder-Mischverwaltung aufkommt. In diesem Rahmen bekommt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auch die Funktion der „Infrastrukturabgabenbehörde“ übertragen. Allerdings kann die Infrastrukturabgabenbehörde mit der Erhebung der Abgabe auch in Bezug auf die Inländer jetzt einen privaten Betreiber beauftragen.

Stärker beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gebündelt werden Mautkontrolle und die Nacherhebung.

Dem Gesetzestext neu angefügt wird eine umfangreiche Evaluierungsklausel, derzufolge BMVI und BMF nach zwei Jahren über Auswirkungen auf die Grenzregionen, Nettomehreinnahmen und Erfüllungsaufwand berichten müssen. Der SPD-Abgeordnete Andreas Schwarz sprach in der Debatte von einer Evaluierung des Personalaufwands beim Zoll sogar schon nach zwölf Monaten.

Gesetzentwurf zur Ausweitung der Lkw-Maut bis Mitte 2016

In der parallel verabschiedeten Entschließung fordern die Koalitionsfraktionen die Regierung auf, bis zum 1. Juli 2016 einen Gesetzentwurf für die Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen vorzulegen. Damit soll ermöglicht werden, die Mautausweitung Mitte 2018 umzusetzen.

Koalition verpflichtet sich auf Priorisierungstrategie

Außerdem soll sich der BVWP 2015 – der bis Jahresende 2015 zu verabschieden ist – an die Leitlinien der Grundkonzeption von März 2014 halten. Dabei geht es vor allem um den Vorrgang von Erhalt vor Neubasu und den von Hauptachsen vor regional wichtigen Strecken. Namentlich soll die höchste Priorisierungskategorie VB+ erhalten bleiben. Unter den SPD-Verkehrspolitikern gab es zuletzt erhebliche Bedenken, dass in der der Grundkonzeption angelegte Priorisierungsstrategie von der Union mit ihren zahlreichen Direktmandaten zugunsten von Ortsumfahrungen aufgeweicht wird. Der verkehrspolitische Sprecher der Union, Ulrich Lange (CSU), machte sich selbst in der Debatte am Freitag wieder einmal stark dafür, „den ländlichen Raum nicht zu vernachlässigen“. (roe)

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