Das von der Bundesregierung geplante Aus der Steuervergünstigung für Flüssiggas (Autogas/LPG) zum Jahresende 2018 stößt nach wie vor auf Widerstand. Im Rahmen einer Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses plädierten am Montag mehrere Sachverständige für eine Verlängerung bis 2026 wie bei Erdgas. Das fordert auch die Linke in einem Änderungsantrag.
Mineralölwirtschaftsverband, Flüssiggasverband und die mittelständische Tankstellenbetreiber argumentieren damit, dass LPG über den Lebenszyklus – also inklusive Herstellung und Verarbeitung – gegenüber Benzin 21 Prozent CO2 einspart, also annähernd soviel wie Erdgas (26 Prozent bei CNG, 20 Prozent bei LNG). Die Linke führt in ihrem Antrag zusätzlich ins Feld, dass LPG weder ein Stickoxid- noch ein Feinstaubproblem wie der Dieselantrieb habe.
Die Bundesregierung hält dem entgegen, dass bei beschränkten finanziellen Ressourcen nur der noch stärker förderbedürftige Erdgasantrieb unterstützt werden sollte. Sie erhält dabei Rückenwind aus den Kreisen der Kfz-Branche: LPG sei ein „Selbstläufer“, hieß es gegenüber dem Verkehrsbrief. Es werde auch ohne Förderung günstiger sein als Benzin und Diesel und damit für bestimmte Kundenkreise attraktiv bleiben, speziell für Vielfahrer.
Übereinstimmend forderten die geladenen Sachverständigen – Vertreter der Automobilwirtschaft waren nicht dabei –, die Kraftstoffbesteuerung einheitlich an CO2- und/oder Energiegehalt auszurichten, wie auch die EU-Kommission befürwortet. Der Dieselsubvention erteilten sie einhellig eine Absage. Das Forum ökologisch-soziale Marktwirtschaft schlug vor, über die Maut gegebenenfalls den Lkw-Verkehr zu entlasten. (roe)