Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) soll künftig bei der Fahrzeugzulassung nur noch die Plausibilität von Prüfunterlagen untersuchen, die von akkreditierten privaten Prüforganisationen vorgelegt werden, aber nicht mehr selbst prüfen. Das ist Kern des Neunten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften, das am Donnerstagabend in erster Lesung vom Bundestag beraten wurde. Damit wird das Verfahren gesetzlich verankert, das bereits im „Memorandum of Understanding“ vom 26. Juni 2013 zwischen dem damaligen BMVBS, den Branchenverbänden und dem EBA vereinbart worden war. Ziel ist es, künftig Verzögerungen bei der Fahrzeugzulassung zu vermeiden. Lediglich die Linke lehnt das Gesetz prinzipiell ab, weil sie darin eine weitere Privatisierung von öffentlichen Aufgaben sieht.
Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, die Entgeltregulierung für Werkstätten für zunächst vier Jahre befristet auszusetzen. Es gebe einheitliche Anzeichen dafür, dass hier der Markt funktioniert. Die Bundesnetzagentur soll den Markt aber trotzdem regelmäßig beobachten. (roe)