- „Öffentliche Verkehrsinteressen“ maßgeblich
- BMVI will Bestandsschutz für Betriebszeiten sichern
Die Liste der Flughäfen mit Bundesinteresse fällt länger aus als zuletzt erwartet: Auch Düsseldorf sowie die beiden Forschungsstandorte Braunschweig und Oberpfaffenhofen sind jetzt Teil der „Primärstruktur“. Das geht aus dem am Mittwoch von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt zusammen mit BDL-Präsident Stefan Schulte in Berlin vorgestellten Luftverkehrskonzept des BMVI hervor.
Die weiteren Flughäfen sind Berlin mit dem BER, Frankfurt, Hamburg, Hannover , Köln/Bonn, Leipzig/Halle, München (MUC, Nürnberg und Stuttgart. Kriterien für die Auswahl waren höchstmögliche Konnektivität, stark ausgeprägte Geschäftsreise- und Tourismusverkehre, wichtige (inter-)kontinentale Verbindungen, eine wichtige Rolle als Luft- und Expressfracht-Flughäfen oder Ausweichflughafen mit 24-Stunden-Betrieb oder eine Rolle als Flughafen für Forschungszwecke.
„Öffentliche Verkehrsinteressen“ maßgeblich
„Es gibt keine Rechtsfolgen aus dieser Liste“, betonte Dobrindt. Die Länder – die die Flughäfen in Auftragsverwaltung des Bundes führen – sollen aber wissen, dass Bundesinteresse besteht. Laut Luftverkehrskonzept ist es „von übergeordnetem Interesse, dass diese Flughäfen der Primärstruktur Systemkapazitäten und Betriebszeiten aufweisen, die dem bestehenden und zukünftig zu erwartendem Bedarf entsprechen“. Dementsprechend müssten auch die Kapazitäten in Berlin, Düsseldorf und München wie geplant oder bereits beschlossen erweitert werden.
Das BMVI beruft sich dabei auf §31 Absatz 2 Nummer 4 des Luftverkehrsgesetzes, der die „öffentlichen Interessen des Bundes“ privilegiert. Das sind in der Interpretation des BMVI vor allem öffentliche Verkehrsinteressen. „Diese Handlungsoption wird das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zukünftig ausschöpfen“, heißt es warnend.
BMVI will Bestandsschutz für Betriebszeiten sichern
Das Konzept sieht weiter vor:
- Als Teil der Bedarfsplanüberprüfung des BVWP 2030 wird bis 2019/2020 eine eigenständige Luftverkehrsprognose mit dem Prognosehorizont 2035 erstellt;
- Die Entgeltregulierung der Flughäfen München, Berlin, Stuttgart, Köln-Bonn und Hannover wird als ineffizient kritisiert und indirekt ein Eingreifen der Monopolaufsicht angedroht;
- Weitere Einschränkungen von Betriebszeiten werden abgelehnt. Das BMVI werde im Rahmen seiner Aufsichtsrechte die Wahrung des Bestandsschutzes überwachen;
- Die Luftverkehrsteuer soll in der nächsten Legislaturperiode abgesenkt oder die Einnahmen wenigstens in die Luftfahrtforschung fließen;
- Die Luftsicherheitskosten sollten nicht allein Fluggesellschaften und Kunden aufgebürdet werden, denn sie dienen dem der Gefahrenabwehr zum Wohl der gesamten Gesellschaft. Daher sollten sie wenigstens zu einem Teil vom Bund übernommen werden;
- Eine stärkere Spreizung der lärmabhängigen Flughafenentgelte; falls Flughäfen und Länder das nicht umsetzen, droht das BMVI an, „gegebenenfalls durch Änderung der Rechtslage nachzusteuern“.
In der Frage, wie nach der Einführung des ICAO-Treibhausgas-Offsetmechanismus Corsia mit dem EU-Emissionshandelssystem umgegangen werden soll, hält sich das BMVI bedeckt. Auf jeden Fall sei aber eine Doppelregulierung von CO2-Emissionen des internationalen Luftverkehrs zu vermeiden. (roe)
Externer Link: Luftverkehrskonzept des BMVI