Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hat in der Nacht zum Donnerstag einige zentrale Streitpunkte bei der geplanten Autobahngesellschaft ausgeräumt. So sollen ÖPP nur als Einzelprojekte – also wie bisher – möglich sein. Teil- oder gar Gesamtnetz-ÖPP, die von Privatisierungsgegnern befürchtet werden, sind ausgeschlossen. Ebenso wird es keine Übertragung von Altschulden auf die Gesellschaft geben. Der Bundestag werde bei der Gründung und Kontrolle der Gesellschaft eng eingebunden. Offen lässt der Beschluss aber, ob und wie diese Punkte gesetzlich verankert werden.
Klargestellt wird, dass das unveräußerliche Eigentum der Infrastrukturgesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften im Grundgesetz geregelt wird. Im Regierungsentwurf für die Grundgesetznovelle ist bisher nur das Eigentum des Bundes an der „Mutter“-Gesellschaft festgeschrieben.
Bekräftigt wird unter Bezug auf den gemeinsamen Beschluss mit den Ministerpräsident vom 8. Dezember, dass es keine Versetzung von Beschäftigten gegen ihren Willen geben wird. „Für die Überleitung der Beschäftigten werden Überleitungstarifverträge angestrebt.“ Die Personalvertretungen würden in die Arbeit des Gremiums, das den Personalübergang begleitet, eng eingebunden. Diese Frage treibt vor allem die SPD um. (roe)