- BDL: Spielraum der Lotsen würde durch Verbotszonen eingeschränkt
- Flugsicherung: Luftraumkapazität bei Planfeststellung berücksichtigen
- ADV: UVP hat bei Flugroutenfestlegung nichts verloren
Die Wirtschaft hat die Gesetzentwurf für eine Novelle des Luftverkehrsgesetzes in einer Anhörung des Bundestags-Verkehrsausschusses in der vergangenen Woche deutlich kritisiert. Die beabsichtigten Änderungen für Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) drohten, den Flugverkehr unnötig zu erschweren, weil sie weit über das hinausgingen, was die EU und die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes verlangten.
BDL: Spielraum der Lotsen würde durch Verbotszonen eingeschränkt
Nach Einschätzung des Luftfahrt-Dachverbandes BDL würde die Änderung bedeuten, dass in der Planfeststellung absolute Flugverbotszonen bestimmt werden können. Bei Notlandungen, Unwettern oder Ausfall von Navigationstechnik wäre es dann den Fluglotsen nicht mehr erlaubt, Flugzeuge über diese Gebiete zu führen. Der BDL befürchtet, dass es schon bei Unwettern zu massiven Kapazitätsschränkungen kommen könnte. Nikolaus Herrmann, Direktor des Bundesamtes für Flugsicherung (BAF), empfiehlt daher, das absolute Verbot durch ein „grundsätzlich“ zu entschärfen.
Der Flughafenverband ADV bemängelt neben schwammigen Formulierungen und unklaren Rechtsbegriffen, dass die Planfeststellungsbehörde – also eine Landesbehörde – mit den Verbotszonen zukünftig die Flugverfahren („Flugrouten“) gängeln könnte. Flugverfahren fielen jedoch in die Zuständigkeit des BMVI.
Auch die Koalitionsfraktionen sehen die problematische Wirkung des Entwurfes für die Flughafenkapazität und arbeiten daran, den strittigen Passus zu lockern, ohne ihn allerdings völlig in Frage zu stellen.
BAF-Direktor Herrmann schlägt im Lichte der neuen Entwicklungen darüber hinaus vor, dass der Vorhabensträger im Planfeststellungsverfahren zwingend ein Gutachten zur Luftraumkapazität einholen lässt. Bisher sei bei den Kapazitätsprognosen nur die Abfertigungskapazität am Boden in den Blick genommen worden.
ADV: UVP hat bei Flugroutenfestlegung nichts verloren
Die Forderung der Linken, jedesmal bei der Festlegung von Flugverfahren eine UVP vorzunehmen, lehnt der ADV ab. Ziel der Novelle sei es gerade, Klarheit für die Flugverfahren schon in der Planfeststellung herzustellen. Die Linke hatte ihre Forderung damit begründet, dass es in Deutschland kaum noch Planfeststellungsverfahren zu Flughäfen geben werde und damit die Neuregelung aus Anwohnersicht zahnlos sein werden.
Anlass für die Novellierung war der Rechtsstreit um die Flugrouten für den BER, die bei der Planfeststellung nicht festgelegt worden waren, sondern erst später durch das Bundesamt für Flugsicherung. Dadurch waren viele Anwohner, die sich vorher vor Fluglärm sicher gewähnt hatten, unangenehm überrascht worden. (roe)