Container per Schiff nach Hildesheim erst in einigen Jahren

  • Fünf Straßenbrücken bereits angehoben
  • Ausbau des Kanals für größere Schiffe zurückgestellt
  • Land: Schon getätigte Investitionen zügig voll nutzbar machen

Die Ertüchtigung des Stichkanals Hildesheim für den zweilagigen Containerverkehr wird voraussichtlich noch einige Jahre in Anspruch nehmen. Für den Neubau der B6-Brücke kurz vor dem Hafen Hildesheim, die angestrebte Erweiterung des Hafens um ein KV-Terminal und den entsprechenden Streckenausbau von rund 1km mit einem Wendebecken würden derzeit die Planfeststellungsunterlagen aufgestellt, heißt es in der Stellungnahme der niedersächsischen Landesregierung zu einer Entschließung des Landtages von Mittel Juli 2015.

Fünf Straßenbrücken sind bereits angehoben

Die Anhebung von zwei anderen Straßenbrücken über den Kanal werde voraussichtlich in diesem Jahr beginnen, heißt es in der Stellungnahme weiter. Fünf Straßenbrücken sind nach Angaben der WSV bereits angehoben worden. Vier Brücken im Zuge von Wirtschaftswegen und die Bahnbrücke Algermissen-Wehmingen werden nicht mehr ersetzt.

Ausbau des Kanals für größere Schiffe zurückgestellt

Die Ertüchtigung der eigentlichen Wasserstraße auf den Ausbaustandard, der für den Mittellandkanal selbst gilt – Schiffslänge bis 135m, Breite 11,45m, Tiefgang 2,80m – ist in Folge der Kategorisierung der Wasserstraßen 2012 zurückgestellt worden. Der Stichkanal gilt als C-Wasserstraße, weil das Güteraufkommen unter 1 Mio. t/Jahr liegt (Umschlag Hafen Hildesheim: 600.000t im Jahr 2014). Zwar ist die 2012 durch einen Neubau ersetzte Schleuse Bolzum schon auf diesen Standard ausgelegt, aber der Tiefgang des Kanals ist auf 2,20m und die Breite auf 9,50m beschränkt (Wasserstraßenklasse IV).

Land: Schon getätigte Investitionen zügig voll nutzbar machen

Die Landesregierung mahnt daher an, „zum frühestmöglichen Zeitpunkt ein möglichst homogenes Netz der Wasserstraßen für den Verkehr mit den heute gängigen Schiffsgrößen zu erreichen, wobei das Großmotorgüterschiff hier als Mindeststandard angesehen wird“. Erst wenn der letzte Engpass beseitigt sei, „kann sich auch der volle Nutzen der bisher getätigten Investitionen – nicht nur auf staatlicher, sondern auch auf Seiten der Unternehmen – einstellen“. (roe)

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