- OVG: Etihad hat wahrscheinlich Recht zur Bedienung von Berlin, Stuttgart und Nürnberg
- Innerdeutsche Codeshare-Flüge wahrscheinlich nicht gedeckt
- BMVI will Gerichtsbeschluss prüfen
Ergänzt 15.1. Etihad kann seine umstrittenen Codeshare-Flüge mit Air Berlin im Winterflugplan 2015/2016 weitgehend fortsetzen. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg am Donnerstag entschieden. Es reagierte damit auf die Beschwerden von Etihad Airways und Air Berlin gegen den ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 29. Dezember 2015 (siehe hier).
OVG: Etihad hat wahrscheinlich Recht zur Bedienung von Berlin, Stuttgart und Nürnberg
Maßgeblich für die Entscheidung seien die luftverkehrsrechtlichen Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE), teilte das Gericht mit. Im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes sehe es hinreichend gewichtige Anzeichen dafür, dass Etihad berechtigt ist, außer Frankfurt, München, Düsseldorf und Hamburg auch Berlin, Stuttgart und Nürnberg mit Auslandsflügen im Wege des Codesharing zu bedienen. Dafür spreche die Niederschrift über die zwischen den Repräsentanten der Bundesrepublik und der Vereinigten Arabischen Emirate getroffenen bilateralen Vereinbarungen vom 14./15. Juni 2000 („Agreed Minutes and Revised Route Schedule“).
Innerdeutsche Codeshare-Flüge wahrscheinlich nicht gedeckt
Dagegen stütze der Wortlaut der Niederschrift nicht die Auffassung von Etihad, ihr seien auch innerdeutsche Verkehre zwischen den Frankfurt, München, Düsseldorf und Hamburg oder zwischen Berlin, Stuttgart und Nürnberg zu gestatten. Das Oberverwaltungsgericht hat daher das Luftfahrt-Bundesamt verpflichtet, die Genehmigung auch für 26 Strecken mit Auslandszielen für die restliche Dauer des Winterflugplanes zu erteilen, also zum 26. März 2016, zu erteilen. Für fünf innerdeutsche Strecken hat es den Antrag von Etihad hingegen abgelehnt. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (Az. 7 ME 4/16) ist unanfechtbar.
BMVI will Gerichtsbeschluss prüfen
Das BMVI kündigte an, die Begründung des Gerichtsbeschlusses zu prüfen und im Anschluss über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Grundsätzlich sei die Bundesregierung „offen für Gespräche mit den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE), luftverkehrsrechtlich tragfähige Lösungen zu finden“, erklärte ein Sprecher am Freitag. Das BMVI stehe aber weiterhin auf dem Standpunkt, dass der Vertrag über die Luftverkehrsbeziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den VAE nicht alle von Etihad beantragten Code-Share-Flüge erlaube. (roe)