- Dobrindts Wunsch nach EU-Regelung wird von Osteuropäern blockiert
- SPD mahnt zügige Regelung an
Das BMVI erwägt nun doch einen nationalen Alleingang, um das Verbringen der wöchentlichen Ruhezeit in Lkw-Fahrerkabinen zu unterbinden. Das teilte das Ministerium auf Anfrage des Verkehrsbriefs mit. Wie auch aus Verbandskreisen bestätigt wurde, liefen derzeit Sondierungsgespräche mit Interessenvertretern zu einer möglichen Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes, des Fahrpersonalgesetzes sowie des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern. „Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen“, betont das BMVI.
Dobrindt Wunsch nach EU-Regelung wird von Osteuropäern blockiert
Wie es weiter heißt, habe Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt im EU-Verkehrsministerrat am 10. Dezember in Brüssel noch einmal deutlich gemacht, dass Fahrer nach deutscher Auffassung die regelmäßige Wochenruhezeit von mindestens 45 Stunden nicht im Fahrzeug verbringen dürfen. Das BMVI habe schon Anfang 2015 schriftlich gegenüber EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc den Wunsch geäußert, „dass kurzfristig ein Regelungsvorschlag eingebracht wird, der das Verbot, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen, ausdrücklich in Artikel 8 Nr. 8 der betreffenden Verordnung verankert.“ Hinter den Kulissen ist zu hören, dass sich namentlich die mittel- und südosteuropäischen EU-Staaten gegen eine derartige Regelung sträuben.
SPD mahnt zügige Regelung an
Die mit dem Lkw-Sozialdumping befassten Vertreter der SPD-Fraktion hatten nach der Ratssitzung konstatiert, dass eine europäische Lösung für die Rechte der Lkw-Fahrer gescheitert sei, und begrüßten ausdrücklich Dobrindts Krus in dieser Frage. „Jetzt muss auf nationaler Ebene eine klarere Regelung gegen die Verbringung der regelmäßigen Wochenruhezeiten im Fahrzeug geschaffen werden.“ Derartige Vorschriften gibt es bereits in Frankreich und Belgien.
Von der derzeit schwammigen europäischen Rechtslage profitieren vor allem mittel- und osteuropäische Unternehmen, die ihre Flotten und Fahrer de facto in Deutschland stationiert haben und ihre Fahrer kostensparend dauerhaft in den Kabinen übernachten lassen. (roe)
Es war zu erwarten, dass die Osteuropäer hier auf stur schalten. Sind sie es doch, die derzeit von fehlenden Kontrollen profitieren.
Dabei ist in der VO 561/2006/EG schon seit Beschluß eine Regelung enthalten, das lediglich die verkürzten Wochenruhezeiten im LKW verbracht werden dürfen. Praxis ist aber, das man die Fahrer monatelang im LKW schlafen lässt…