Länder fordern Bund zu zügigem Handeln gegen Bahnlärm auf

  • Lärm von Schiene und anderen Verkehrsträgern addiert betrachten
  • Weitergehender Rechtsanspruch auf Lärmsanierung abgelehnt

Die Länder fordern den Bund auf, zeitnah einen Gesetzentwurf für ein Durchfahrtverbot lauter Güterwagen ab 2020 vorzulegen und die ab 2017 angekündigten „ordnungsrechtlichen Maßnahmen“ festzulegen, falls 2016 nicht die Hälfte aller Güterzüge umgerüstet ist. Der Bundesrat stimmte einem entsprechenden von Rheinland-Pfalz vorgelegten Entschließungsantrag (siehe auch hier) am Freitag zu.

Lärm von Schiene und anderen Verkehrsträgern addiert betrachten

Die Länderkammer forderte den Bund zusätzlich auf, Regelungen für einen verkehrsträgerübergreifenden Lärmschutz zu treffen. „Bei der Ermittlung der Geräuschbelastung durch den Verkehrsweg sollte die Vorbelastung durch andere Schienenwege oder Straßen berücksichtigt werden“, heißt es. Nach geltendem Recht werden die Lärmimmissionen getrennt berechnet.

Weitergehender Rechtsanspruch auf Lärmsanierung abgelehnt

Der Forderung des Bundesrats-Umweltausschusses, einen weitreichenden Rechtsanspruch die Lärmsanierung an Bestandsstrecken zu schaffen, folgte das Plenum nicht. Ebenfalls lehnte er die Forderung ab, wie im Fluglärmschutzgesetz die Spitzenpegel bei der Lärmberechnung einzubeziehen.

Link: Beschlossene Fassung des Antrags

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