Gesetz zum Betreiberwechsel im SPNV endgültig verabschiedet

  • Abweichung von Soll-Vorschrift bei Neuzuschnitt des Netzes möglich
  • Winfried Hermann: Übergang nach §613a hat Haken für Arbeitnehmer

Bundestag und Bundesrat haben am Donnerstag beziehungsweise am Freitag das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz verabschiedet. Sowohl SPD und CDU verteidigten die nach langer Kontroverse gefundene Regelung zum Personalübergang beim Betreiberwechsel im SPNV (siehe hier).

Abweichung von Soll-Vorschrift bei Neuzuschnitt des Netzes möglich

Es bleibe „grundsätzlich möglich, dass ein öffentlicher Auftraggeber von der Anordnung zum Personalübergang abweicht“, sagte die Unionsabgeordnete Herlind Gundelach. „Dafür müssen allerdings nachvollziehbare und vor allen Dingen justiziable Gründe vorliegen. Ein solcher Fall kann zum Beispiel darin liegen, dass der Zuschnitt des Personenverkehrsnetzes in Bezug auf Bedarf und Qualifikation ganz erheblich vom Status quo des Bestandsnetzes abweicht.“ Die Koalition hatte den umstrittenen § 131 Abs. 3 in einem Änderungsantrag deutlich erweitert und nachgeschärft (Bundestagsdrucksache 18/7086).

Winfried Hermann: Übergang nach §613a hat Haken für Arbeitnehmer

Kritik kam lediglich im Bundesrat vom grünen Landesverkehrsminister Winfried Hermann. Anders, als zuvor von Wirtschaftsstaatssekretär Uwe Beckmeyer dargestellt, werde damit das EU-Recht „nicht 1:1 umgesetzt, sondern 1:2“. Hermann warnte, dass bei einem Personal analog zu § 613a BGB der neue Arbeitgeber die Arbeitsverträge nach einem Jahr kündigen könne. Damit gingen die Rechte aus (GDL-) Betreiberwechseltarifverträgen verloren. „Das ist wirklich eine unkluge Form der Korrektur des Gesetzes.“ (roe)

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