- Förderung der Seemannsmissionen wird schon 2016 verstetigt
Der Bundesrat hat am Freitag abschließend die Novelle des Seearbeitsgesetzes gebilligt. Die Änderung sieht vor, dass die Reeder eine Versicherung abschließen müssen, mit der notfalls die Heimschaffung im Stich gelassener Seeleute aus fremden Häfen gesichert werden kann.Diese Regelung soll am 18. Juli 2018 in Kraft treten. Mit der Neuregelung wird eine Ergänzung des Seearbeitsübereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in nationales Recht umgesetzt.
Förderung der Seemannsmissionen wird schon 2016 verstetigt
Außerdem wird die Förderung der Seemannsmissionen durch den Bund von Projektförderung auf dauerhafte institutionelle Förderung umgestellt. Hier hat der Bundestag durchgesetzt, dass die Umstellung schon unmittelbar nach Verkündung des Gesetzes in Kraft tritt, also voraussichtlich Anfang 2016. Die Regierung hatte das Inkrafttreten für den 1. Januar 2017 vorgesehen. (roe)