BMVI legt erstes Konzept für Autobahngesellschaft vor

  • Ambitionierter Zeitplan für laufende Wahlperiode
  • Abstimmung zwischen BMVI, BMWi und BMF zweifelhaft
  • Kaufmännisch agierende GmbH vorgesehen
  • Beschränkte Kreditfähigkeit vorgesehen
  • Absage an Privatisierungsüberlegungen wird bekräftigt

Die geplante Bundesautobahngesellschaft soll einen erheblichen Teil ihrer Aufgaben mit eigenem Personal wahrnehmen – bis hinunter zur operativen Ebene. „Der Betriebsdienst muss weiterhin grundsätzlich durch Autobahnmeistereien als nachgeordnete Einheiten der Gesellschaft erfolgen“, heißt es in einem Bericht des BMVI an den Bundestags-Verkehrsausschusses, der dem Verkehrsbrief vorliegt.

„Die Gesellschaft muss auf allen Ebenen über Kernkompetenzen verfügen und Kernaufgaben selbst erledigen können, sowohl in der Zentrale als auch in ihren nachgeordneten Einheiten. (…) Die Gesellschaft wird daher die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Ländern übernehmen, ohne dass sich für diese wirtschaftliche bzw. statusrechtliche Einbußen ergeben.“ Nur in der voraussichtlich längeren Übergangsphase sei das Netz unter Einbeziehung von Personal und Know-how der Länder zu bewirtschaften.

Überraschend erscheint, dass die Integration von VIFG und Deges nur geprüft werden soll. Bei der Deges erscheint das wegen des Miteigentums der Länder noch verständlich. Die VIFG ist jedoch vollständig in Bundeseigentum.

Ambitionierter Zeitplan für laufende Wahlperiode

Laut Bericht soll die notwendige Grundgesetzänderung und das Gesetz zur Gründung der Autobahngesellschaft noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. In der kommenden Legislaturperiode könne dann die auf mehrere Jahre veranschlagte Umsetzung beginnen.

Abstimmung zwischen BMVI, BMWi und BMF zweifelhaft

Widersprüchliche Angaben gibt es dazu, ob und inwieweit das Papier mit dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundesfinanzministerium abgestimmt ist. Laut Handelsblatt ist es abgestimmt, nach Angaben aus Fachkreisen ist es nicht abgestimmt. Für letztere Annahme spricht die Wortwahl („Schattenhaushalt“, siehe unten).

Kaufmännisch agierende GmbH vorgesehen

Wie es weiter heißt, soll die Gesellschaft als bundeseigene GmbH aufgestellt werden. Regierung und Parlament sollen in Form von Beteiligungs-, Mitsprache- und Kontrollrechten Einfluss nehmen können. Die Gesellschaft soll für den gesamten Lebenszyklus Straße zuständig sein – also für Planen, Bauen, Betreiben, Erhalten und Finanzieren – und kaufmännisch agieren. „Es ist ein kaufmännisches Rechnungswesen aufzubauen und zu pflegen“, heißt es. Mit einer IT-gestützte Bestandsverwaltung soll eine strategische, überregionale und nachhaltige (Erhaltungs-) Planung im gesamten Netz ermöglicht werden.

Beschränkte Kreditfähigkeit vorgesehen

Als Einnahmen stehen der Gesellschaft die Mauteinnahmen für das in ihrer Zuständigkeit befindliche Streckennetz zu. „Diese sind ggf. um weitere Mittel zu ergänzen.“ Zur Verstetigung der Investitionsmittel müss die Gesellschaft über eine eigene Kapazität zur Kreditaufnahme verfügen. Ein Schattenhaushalt soll aber ausdrücklich nicht entstehen. Ein Entgegenkommen gegenüber dem BMWi könnte die Formulierung sein, dass ein Haftungsverbund zwischen der Gesellschaft und dem Bund – also eine Staatsgarantie – nicht bestehe.

Auf wiederholt kolportierte Überlegungen des Finanzministeriums, der Gesellschaft auch Altschulden zu übertragen, wird an keiner Stelle Bezug genommen.

Absage an Privatisierungsüberlegungen wird bekräftigt

Weitere Eckpunkte waren bereits vorher bekannt und gelten zwischen den drei Ressorts als inzwischen unstrittig:

  • Das Eigentum an den Bundesfernstraßen verbleibt beim Bund.
  • Die Gesellschaft steht im Eigentum des Bundes.
  • Entscheidungen über Neu- und Ausbau bleiben beim Bund
  • Privates Kapital soll nur projektbezogen eingebunden werden, und nur dann, wenn es wirtschaftlicher ist. (roe)

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