Nordrhein-Westfalen will Radschnellwege wie Landesstraßen finanzieren. Das Kabinett hat am Dienstag einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes beschlossen. Radschnellwege sollen künftig als neue Wegekategorie „Radschnellverbindungen des Landes“ geführt werden und in die Baulast des Landes fallen, teilte die Staatskanzlei mit. Bei Großstädten mit mehr als 80.000 Einwohnern trägt die Baulast für die Ortsdurchfahrten die jeweilige Stadt. „Für den Bau werden wir aber den Kommunen mit entsprechenden Fördermitteln unter die Arme greifen“, kündigte Verkehrsminister Michael Groschek an.
Das Land will die Mittel für die Radschnellwege von 2016 bis 2019 von jährlich 1,5 Mio. EUR auf 5 Mio. EUR steigern. Zum Vergleich: 1,2km straßenbegleitender Radweg in Mecklenburg-Vorpommern haben unlängt 315.000 EUR gekostet. Als nächster Schritt im Gesetzgebungsverfahren steht eine Verbändeanhörung an. (roe)