- Schlanke rein öffentliche Managementgesellschaft gefordert
- Auftragsverwaltung werden zu Auftragnehmern
- Bund soll notfalls Aufgaben an sich ziehen können
- Echten Wettbewerb zwischen Verwaltung und ÖPP ermöglichen
- Kredite nur zum Schwankungsausgleich
Das Deutsche Verkehrsforum (DVF) plädiert für eine „sanften“ Übergang zu einer Bundesfernstraßengesellschaft, in der auch die Auftragsverwaltungen eine Chance bekommen. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten neuen Positionspapier des Lenkungskreises Infrastruktur hervor.
Schlanke rein öffentliche Managementgesellschaft gefordert
Nach den Vorstellungen des DVF sollte die Bundesfernstraßengesellschaft als schlanke Managementgesellschaft etabliert werden, die primär eine steuernde und koordinierende Rolle übernimmt. Nicht alle Aufgaben müssten von Anfang an bei der Gesellschaft liegen. So könnte die Koordinierungsverantwortung des Bundes zunächst nur für die Bundesautobahnen gelten.
Auftragsverwaltung werden zu Auftragnehmern
Wo die Weisungsbefugnis des Bundes nicht ausreiche, müsse eine vertragliche Lösung gefunden werden. Für die Erhaltung wird ausdrücklich das Modell der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) aus dem Bahnbereich zusammen mit einem aussagekräftigen Infrastrukturzustandsbericht zur Übernahme empfohlen. „Die Erhaltungsaufwendungen müssen für mehrere Jahre in ausreichender Höhe garantiert werden, damit der Lebenszyklusansatz verfolgt werden kann.“
Bund soll notfalls Aufgaben an sich ziehen können
Die direkte Wahrnehmung der Aufgaben durch den Bund sei nur als letzter Schritt denkbar: „Sollte die Auftragsverwaltung eines Landes ihren Aufgaben gegenüber dem Bund im Bereich der Bundesfernstraßen nicht nachkommen, muss der Bund diese Aufgaben an sich ziehen können“, heißt es in dem Papier.
Echten Wettbewerb zwischen Verwaltung und ÖPP ermöglichen
Das DVF plädiert für einen „Wettbewerb der Systeme“, in dem der öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung aller Teilleistungen rund um Planung, Finanzierung, Bau, Betrieb und Erhaltung auf die jeweils günstigste Variante zurückgreifen kann. „Dies bedeutet ein Nebeneinander von Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (ÖPP) und konventioneller Realisierung sowie von zentraler Planung und lokalem Handeln der Straßenbauverwaltungen vor Ort.“ Privates Kapital soll nur im Rahmen von ÖPP über Projektbonds oder als projektbezogenes Eigenkapital eingesetzt werden. Auf keinen Fall soll sich privates Kapital direkt an der Fernstraßengesellschaft oder einem öffentlichen Fonds/Sondervermögen beteiligen.
Kredite nur zum Schwankungsausgleich
Nach den Vorstellungen des DVF soll die Bundesfernstraßengesellschaft überjährig, mehrjährig und projektbezogen über Investitionsmittel ausschließlich aus Steuereinnahmen, Nutzerfinanzierung und begrenzten Krediten verfügen können. Zwingend sei, die Mittel beispielsweise in einem Sondervermögen oder in einer Bundesfernstraßengesellschaft zur Selbstbewirtschaftung zusammenzuführen. Eine begrenzte Kreditermächtigung soll es erleichtern, bei unerwartet gutem Mittelabfluss fehlende Steuer- oder Mauteinnahmen kurzfristig abzufedern.
Welche Projekte vorrangig umgesetzt werden, soll allerdings die Politik beschließen, und dann auch die Mittel für den Realisierungszeitraum zur Verfügung stellen. Damit soll das Anfinanzieren von Projekten verhindert werden, die dann wegen stockender Ausfinanzierung über Jahre hinweg nicht den vollen verkehrlichen Nutzen entfalten. (roe)