Der Bundesrat ist nicht der Empfehlung seines Verkehrsausschusses gefolgt, von der Bundesregierung ein Mitspracherecht bei den Verordnungen zur WSV-Reform einzufordern (siehe hier). Die Bundesregierung kann also die Zuständigkeiten der Wasser- und Schifffahrtsämter und der ehemaligen Direktionen in den vorhandenen Verordungen des Bundes anpassen, ohne die Zustimmung des Länderkammer einzuholen.
Der Bundesrat mahnte lediglich an, für ausreichend Personal in der WSV zu sorgen und die Länder bei der Umsetzung der neuen Ämterstruktur einzubinden. (roe)