Streit mit EU über Mindestlohn im Lkw-Verkehr

  • Arbeitsministerium: Sind auf gutem Wege
  • Deutschland soll Kompromissvorschlag abgelehnt haben
  • BGL: Mindestlohnmeldeverordnung ist zahnlos

Zum Stand des Streits zwischen Deutschland und der EU-Kommission über die Anwendung des Mindestlohns auf Fahrpersonal im grenzüberschreitenden Verkehr und im Transit gibt es widersprüchliche Aussagen. „Ich glaube, wir sind da auf einem guten Wege, der Ihren und unseren Vorstellungen entspricht“, sagte Annette Kramme, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, bei einem Expertengespräch der SPD-Bundestagsfraktion (siehe auch hier) an die Adresse der Branchenvertreter. Sie bat um Verständnis dafür, dass sie nicht weiter in die Details gehen könne.

EU soll bereits Kompromiss angeboten haben

Am Rande der Veranstaltung war aus Branchenkreisen allerdings zu hören, dass die EU-Kommission dem Bund angeboten haben soll, Arbeitnehmer, die mehr als 10 Prozent ihrer Arbeitszeit in Deutschland verbringen, der Mindestlohnpflicht zu unterwerfen. Für das deutsche Lkw-Transportgewerbe wäre das tragbar gewesen. Die Bundesregierung solle das Angebot aber abgelehnt haben.

BGL: Mindestlohnmeldeverordnung ist zahnlos

Karlheinz Schmidt, Hauptgeschäftsführer des Güterkraftverkehrsverbandes BGL, mahnte gegenüber Kramme in diesem Zusammenhang erneut eine wirksamere Mindestlohnmeldeverordnung für ausländische Lkw und Fahrer an. Er kenne ein Unternehmen aus Frankreich, das nur für einen Lkw und einen Fahrer eine Einsatzplanung an die Finanzverwaltung gemeldet habe, tatsächlich aber mit 150 Fahrzeugen in Deutschland unterwegs sei. Eine Nachmeldepflicht gibt es nicht. „Mit dieser Verordnung wird der Wille des Gesetzgebers ausgehebelt“, sagte Schmidt. (roe)

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