GDWS-Präsident wird hochgestuft

  • Zuständigkeiten in anderen Gesetzen werden an neue WSV-Struktur angepasst
  • Bereits zweiter Anlauf für Zuständigkeitsanpassungsgesetz

Der Präsident der Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) wird in die Besoldungsgruppe B7 und damit höher als die Leiter anderer Behörden im Geschäftsbereich des BMVI eingestuft. Das geht aus dem Entwurf für das WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz (WSVZuAnpG) hervor, das in der vergangenen Woche dem Bundesrat zum ersten Durchgang zugeleitet wurde. Wie es zur Begründung heißt, werde „die Steuerung des ihm unmittelbar unterstehenden Leitungspersonals eine sehr anspruchsvolle Aufgabe sein, die über das Maß der Verantwortung anderer Behördenleitungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, die besoldungsrechtlich in die Besoldungsstufe B6 eingestuft sind, deutlich hinausgeht“.

Die Präsidenten der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen (WSD) waren in die Besoldungsgruppe B5 eingestuft. Sie werden derzeit als Abteilungsleiter in der GDWS weiterbeschäftigt, erhalten aber ihre früheren Bezüge weiter. Dennoch ergebe sich langfristig eine Einsparung von rund 110.000 EUR/Jahr, wenn sie ausscheiden und die Ausgleichszahlungen wegfallen, heißt es im Gesetzentwurf.

Zuständigkeiten in anderen Gesetzen werden an neue Struktur angepasst

Die Masse des Artikelgesetzes machen allerdings Zuständigkeitsanpassungen in anderen Gesetzestexten aus. Das Gesetz enthält außerdem eine Verordnungsermächtigung, die es dem BMVI erlaubt, notwendige Anpassungen auch in allen betroffenen Rechtsverordnungen vorzunehmen.

Bereits zweiter Anlauf für Zuständigkeitsanpassungsgesetz

Das Bundesverkehrsministerium hatte schon 2012/2013 einen ersten Anlauf für ein Zuständigkeitsanpassungsgesetz genommen, dann allerdings darauf verzichtet, um – so eine weit verbreitete Interpretation – der Opposition im Wahlkampf keine Munition zu bieten. (roe)

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