BGL will Online-Anmeldung für ausländische Lkw

Der Güterkraftverkehrsverband BGL hat die Forderung wiederholt, durch eine wirksamere Kontrolle der deutschen Mindestlohnvorschriften Sozialdumping durch ausländische – meist osteuropäische – Lkw einzudämmen. Konkret forderte der Verband auf seiner Mitgliederversammlung am vergangenen Freitag ein Online-Anmeldesystem, bei dem genau eingetragen werden muss, welcher Fahrer, mit welchem Fahrzeug, von wann bis wann in Deutschland tätig ist. Nur so könnten etwaige Abweichungen schnell und vollständig bei Kontrollen festgestellt werden.

Derzeit müssen ausländische Unternehmen dem Zoll lediglich einen „Einsatzplan“ für zu ein halbes Jahr im Voraus faxen. Spätere Abweichungen müssen nicht nachgemeldet werden. „Uns ist zum Beispiel der Fall einer Spedition bekannt, die bis zu 150 Lkw im Deutschland-Verkehr einsetzt, aber nur einen Fahrer und einen Lkw gemeldet hat – und das ist vollkommen legal“, kritisierte BGL-Präsident Adalbert Wandt.

Auch gebe es Lkw, die zwar im Ausland zugelassen sind, jedoch dauerhaft in Deutschland stationiert und von Deutschland aus disponiert werden. „De facto handelt es sich hierbei um Schwarzarbeit, die getarnt als Dienstleistungsfreiheit die Märkte geradezu flutet“, kritisiert der BGL.

Nach Berechnungen des BGL, die sich auf die offizielle Mautstatistik stützen, sank der Anteil in Deutschland gemeldeter Lkw von knapp 66 Prozent auf weniger als 60 Prozent in den ersten neun Monaten des Jahres 2015. Lkw aus den EU-Beitrittsstaaten dagegen konnten ihren Marktanteil seit 2007 von 18,4 Prozent auf 30,1 Prozent in den ersten neun Monaten des Jahres 2015 ausbauen. (roe)

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