Hessen fördert Straßenumbau in Tempo-30-Zonen

Hessen fördert ab 2016 die Einrichtung von Tempo-30-Zonen. Wie Verkehrsminister Tarek Al-Wazir am Mittwoch mitteilte, seien die Förderrichtlinien entsprechend ergänzt worden. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur Einengung der Fahrbahn (Verkehrsinseln), die Verbreiterung von Gehwegen, barrierefreie Überwege sowie die Ausstattung der Fußgängerbereiche mit Fahrradständern, Sitzgelegenheiten oder Spielgeräten. Der Zuschuss orientiert sich an der Länge der betroffenen Straßen und beträgt 50.000 EUR/km. Die Kommune muss mindestens 25 Prozent der Kosten selbst tragen. Bewilligungsbehörde ist die Straßenbauverwaltung Hessen Mobil.

Bisher waren Straßen in Tempo-30-Zonen ausdrücklich von der Verkehrsinfrastrukturförderung des Landes ausgeschlossen, weil nur Straßen mit Verbindungsfunktion gefördert werden sollten. Straßen mit Verbindungsfunktion dürfen jedoch laut Straßenverkehrsordnung nicht in Tempo-30-Zonen eingeschlossen werden. (roe)

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