- Tempo 30 aus Lärmschutzgründen noch fraglich
- Bund soll Tempolimit-Lückenschlüsse erleichtern
Korrigiert und ergänzt 15:30 Die Länderverkehrsminister haben mit großer Mehrheit den Bund aufgefordert, das Anordnen von Tempo 30 vor Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern und Altenheimen zu erleichtern.
Dort sei im Regelfall von einer „besonderen Gefahrenlage“ auszugehen und daher das übliche Regel-Ausnahmeverhältnis umzukehren. Das teilte Christian Pegel, Verkehrsminister von Mecklenburg-Vorpommern und Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz (VMK), am Freitag nach ihrer Sitzung in Worms mit. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt sagte eine Umsetzung in der Straßenverkehrsordnung und der zugehörigen Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) zu.
Geprüft werden soll, ob das Anordnen begleitender Halteverbote erleichtert werden kann, um die Übersicht in diesen Lagen zu verbessern. „Das Problem ist, dass sogenannte Hubschrauber-Eltern ihre Kinder vor den Schulen aus viel zu großen Autos abwerfen“, sagte Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann.
Tempo 30 aus Lärmschutzgründen noch fraglich
Die VMK bat den Bund ferner zu prüfen, ob Tempo 30 auch aus Lärmschutzgründen angeordnet werden darf. Wie Pegel gegenüber dem Verkehrsbrief erläuterte, ist es in dieser Frage aber schwieriger, die Eingriffschwelle rechtssicher zu definieren. Der Bund soll das Ergebnis der Prüfung bis zur VMK im Frühjahr 2016 vorlegen.
Bund soll Tempolimit-Lückenschlüsse erleichtern
Ebenfalls soll es der Bund erleichtern, auf kurzen Abschnitten zwischen zwei bereits tempobeschränkten Abschnitten Tempobeschränkungen anzuordnen, um so den Verkehrsfluss zu verstetigen. Hier war unlängst Hessen vorgeprescht und hatte es seinen Straßenverkehrsbehörden ermöglicht, auf bisher unbeschränkten Landstraßenabschnitten von weniger als einem Kilometer Länge Tempo 70 anzuordnen, um gefährliche Überholmanöver zu verhindern. (roe)