Länder stimmen Novelle des Seearbeitsrechts zu

Die Länder erheben keine Einwände gegen die vom Bund geplante Neuregelung gegen das mittellose „Stranden“ von Seeleuten in fremden Häfen. Der Bundesrat billigte am Freitag im ersten Durchgang die entsprechende Novelle des Seearbeitsgesetzes ohne Änderungen. Erweitert werden soll mit der Novelle (Link) auch die Versicherungspflicht für Seeleute. Nun muss sich der Bundestag mit dem Gesetz befassen. (roe)

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