Autonomes Fahren I: Treiber oder Tod für den ÖPNV?

  • Verkehrsunternehmen brauchen neues Rollenverständnis
  • Wen adressiert Carsharing?
  • Kopieren autonome Kfz Vorteile des ÖPNV?
  • Autonomes Fahren reduziert Kosten des ÖPNV

Das autonome Fahren wird die Welt für den öffentlichen Verkehr (ÖV) grundlegend verändern – ob zum Besseren oder Schlechteren, ist aber noch völlig offen. Es werde aber auf jeden Fall die Spielregeln verändern, weil es die traditionellen Grenzen zwischen den Verkehrssystem verwische. Diese Ansicht vertrat Martin Röhrleef von den hannoverschen Verkehrsbetrieben Üstra am Dienstag in einer Anhörung des nordrhein-westfälischen Landtags zum Thema autonomes Fahren, die die Piraten initiiert hatten.

Ein selbstfahrendes Fahrzeug könne vom privaten Kfz über Taxi und Carsharing-Fahrzeug bis zum Bus alles sein, erläuterte Röhrleef. Damit könne es den Tod des ÖV bedeuten, weil es dessen heutige Vorteile des sorgenfreien „Gefahren-werdens“ und des Umgehens der Parkplatzsuche ebenfalls bieten könne. „Warum sollte man da noch Bus oder Bahn fahren?“

Andererseits könne das autonome Fahrzeug in Form von „Roboter-Minibus-Taxis“ ideal den (schienengebundenen) Hochleistungs-ÖPNV ergänzen. „Ein perfektes CarSharing-Auto, das auf Zuruf zum Fahrgast kommt und ihn am Ziel absetzt – oder ein Mini-Bus, mit dem auch schwach ausgelastete Buslinien fahrerlos im dichten Takt bedient werden können.“ Warum solle man noch ein eigenes Auto besitzen, wenn man sich bei Bedarf jederzeit eines rufen könne?

Verkehrsunternehmen brauchen neues Rollenverständnis

Röhrleef regte an, das Rollenverständnis von ÖPNV-Verkehrsunternehmen zu hinterfragen. Bis zur Markteinführung von vollautonom fahrenden Fahrzeugen im städtischen Bereich seien noch 15 bis 20 Jahre Zeit, die es zu nutzen gelte. Die Frage sei, ob der ÖPNV in Abstimmung mit der öffentlichen Hand auch bei diesen Systemen eine aktive Rolle übernehmen soll – sei es als Betreiber, Besteller, Organisator oder Partner – oder ob dieses Feld komplett und ungesteuert privaten Unternehmen überlassen werden soll. Die öffentliche Hand müsse sich entscheiden, welche Entwicklung sie will. Mit autonomen Carsharing-Fahrzeugen ließe sich zum Beispiel die Fahrzeugzahl in einer Stadt auf ein Zehntel reduzieren, andererseits würde der motorisierte Individualverkehr auf Kosten von ÖPNV und Fußgängern vervielfachen.

Wen adressiert Carsharing?

Prof. Lutz Eckstein von der RWTH Aachen sieht pessimistische Szenarien für den ÖPNV als nicht gerechtfertigt an. Er sehe in Carsharing-Modellen weniger einen Wettbewerb zum ÖPNV als vielmehr zum Privatbesitz von Pkw und der Nutzung von Taxen, da die Nutzungsszenarien in der Regel unterschiedlich seien. „Im ländlichen Raum stellen neue Mobilitätskonzepte eine notwendige Ergänzung des in vielen Regionen kaum verfügbaren ÖPNV dar.“ Ein großer Teil der operativen Kosten des ÖPNV entstehe durch den Faktor Mensch, der bei fahrerlosen Fahrzeugen reduziert werden könnte. Vollautomatisierte Fahrzeuge könnten daher den ÖP(N)V komplett neu erfinden und deutlich effizienter darstellen als heutige liniengebundene ÖV-Verkehrsmittel.

Kopieren autonome Kfz Vorteile des ÖPNV?

Roman Suthold vom ADAC NRW räumte ein, dass autonome Carsharing-Fahrzeuge den ÖPNV kannibalisieren könnten. „Wenn die ruhigere Atmosphäre eines einzelnen, zielgerichtet fahrenden (Carsharing-) Pkw attraktiver erscheint als eine lange Fahrt mit Bussen und Bahnen, dann könnte der ÖPNV auch zahlreiche Nutzer verlieren.

Autonomes Fahren reduziert auch Kosten des ÖPNV

Der Automobilhersteller BMW sieht keine Konkurrenz zwischen Carsharing und ÖPNV. „So gut wie keine Kunde hat unseres Wissens nach wegen DriveNow seine ÖPNV-Monatskarte gekündigt“, erklärte ein Unternehmensvertreter. Er betonte, ein großer Teil der operativen Kosten des ÖPNV entstehe durch den Faktor Mensch, der bei fahrerlosen Fahrzeugen reduziert werden könnte. Vollautomatisierte Fahrzeuge könnten daher den ÖP(N)V komplett neu erfinden und deutlich effizienter darstellen als heutige liniengebundene ÖV-Verkehrsmittel. (roe)

Link: Stellungnahmen der Sachverständigen für die Anhörung

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