Auch Binnenschiffer können künftig bei Verdacht unzulässigen Alkoholkonsums ohne Richtervorbehalt zu einer Blutprobe herangezogen werden. Lesen Sie mehr auf Schifffahrtundtechnik.de.
Auch Binnenschiffer können künftig bei Verdacht unzulässigen Alkoholkonsums ohne Richtervorbehalt zu einer Blutprobe herangezogen werden. Lesen Sie mehr auf Schifffahrtundtechnik.de.