Der Bund will die Möglichkeit schaffen, Aufgaben im Bereich Befähigungswesen und Tauglichkeit von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) auf die Länder oder zum Beispiel Kammern und Berufsgenossenschaften zu übertragen. Lesen Sie mehr auf Schifffahrtundtechnik.de.