Lkw mit alternativen Antrieben dürfen bis zu 2 t schwerer sein

Wer Lkw-Kombinationen mit alternativen Antrieben fährt, soll keine Nachteile bei der Nutzlast haben. Das will das Verkehrsministerium mit einer Novelle der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erreichen. Lesen Sie mehr auf Verkehrsrundschau.de.