BImSchG-Novelle für Diesel-Problemstädte ist auf dem Weg

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat es mit der angekündigten Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Städte mit mittleren NOx-Grenzwertüberschreitungen offenbar sehr eilig. Ohne formalen Kabinettsbeschluss hat das Ministerium am Dienstag die Länder- und Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eröffnet. Die Frist für Stellungnahmen endet am Donnerstag. Nach Angaben eines Ministeriumssprechers soll das Kabinett am 7. November der Regierungsentwurf beschließen.

Bisher sei das Umweltministerium im Gegensatz zu anderen Ressorts nicht für derart kurze Fristen bekannt gewesen, hieß es übereinstimmend aus Verbandskreisen. In umweltnahen Fachkreisen wird vermutet, dass das BMU den Inhalt der Stellungnahmen schon ahnt und daher keinen wesentlichen Erkenntniszuwachs aus der Anhörung erwartet. Zudem sei anzunehmen, dass das Ministerium von der geplanten Novelle des BImSchG selbst nicht überzeugt ist und die Sache daher so schnell wie möglich hinter sich bringen will. Von anderer Seite wurde die Frist hingegen als „unverschämt“ bezeichnet. Sie sei der Komplexität des Gesetzentwurfs nicht angemessen.

Laut Gesetzentwurf kommen Diesel-Fahrverbote „wegen der Überschreitung des Immissionsgrenzwertes für Stickstoffdioxid in der Regel nur in Gebieten in Betracht, in denen der Wert von 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro m3 Luft im Jahresmittel überschritten worden ist.“ Der von der EU vorgegebene gesetzliche Grenzwert beträgt 40 Mikrogramm/m3. In umweltnahen Fachkreisen wird bezweifelt, dass sich die Richter in anstehenden Verfahren zur Luftreinhaltung davon beeindrucken lassen. Die Frage, ob die Einhaltung des Wertes von 50 Mikrogramm/m3 dabei hilft, das 40 Mikrogramm-Limit zu erreichen, sei wohl eher zu verneinen. Europarecht gehe vor.

Außerdem wird für Euro-4- und Euro-5-Diesel festgelegt, dass sie von Fahrverboten ausgenommen werden, wenn sie im „praktischen Fahrbetrieb“ weniger als 270mg NOx je km ausstoßen. Der Gesetzentwurf nimmt auf die europäische RDE-Methodik zur Messung der Emissionen im Realbetrieb zwar nicht direkt Bezug, verweist aber aber auf die EU-Verordnung 692/2008, wo in Anhang IIIA das RDE-Verfahren beschrieben wird. Umweltnahe Fachkreise warten nun mit Neugier auf den Vorschlag des BMVI, wie das Emissionsverhalten nachgerüsteter Fahrzeuge überprüft werden soll. Ein Testlauf auf der Rolle wie bei der Abgasuntersuchung sei wenig aussagekräftig, eine Überprüfung jedes Fahrzeugs auf einer Testfahrt mit portablem Messgerät nicht praktikabel. (roe)

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