500-Mio.-Förderprogramm für Eisenbahn wirft Zweifel auf

Die in der vergangenen Woche veröffentlichte Richtlinie zur Förderung von mehr Energieeffizienz im elektrischen Schienenverkehr hat in der Branche Irritation hervorgerufen. „Es ist nur schwer erkennbar, wie auf dieser Basis ein erfolgreicher Förderantrag gestellt werden kann“, hieß es aus NE-Bahn-Kreisen gegenüber Railbusiness. Als problematisch wird vor allem angesehen, dass Projekt- und Gießkannenförderung verschränkt werden. Nach übereinstimmenden Angaben ist die Richtlinie Ergebnis eines schwierigen Abstimmungsprozesses zwischen Verkehrs- und Finanzministerium.

Laut Richtlinientext müssen die Unternehmen zunächst auf eigenes Risiko Ausgaben für mehr Energieeffizienz tätigen, zum Beispiel energieeffizientere Triebfahrzeuge beschaffen oder Fahrassistenzsysteme einführen. Im Folgejahr ist im Förderantrag die erreichte Steigerung der Energieeffizienz zu melden, gemessen am Stromverbrauch in Bezug auf die Verkehrsleistung. Es müssen mindestens 1,75 Prozent Verbesserung pro Jahr erreicht werden, ab 2020 sogar 2,0 Prozent.

Auf Basis des kumulierten Antragsvolumens und der für das Abrechnungsjahr zur Verfügung stehenden Gelder ermittelt das Verkehrsministerium den Fördersatz für die getätigten Ausgaben. Er beträgt maximal 50 Prozent, kann aber je nach Antragsvolumen auch deutlich darunter liegen. Ein Nachweis, ob die Ausgaben kausal für die höhere Energieeffizienz waren, ist nicht erforderlich.

Ein Branchenexperte äußerte hinter vorgehaltener Hand den Verdacht, dass der Bund auf diese Weise die Deutsche Bahn bei der Beschaffung der deutlich energieeffizienteren ICE4- und IC2-Züge durch die Hintertür unterstützen will. (roe)