Antwort der EU auf Brief zu Luftreinhaltung noch offen

Bewegung bei „Gratis-ÖPNV“

Die Bundesregierung hat noch keine Antwort der EU-Kommission auf ihre Vorschläge vom 11. Februar zur Luftreinhaltung bekommen. Das geht aus einer jetzt veröffentlichten Antwort des BMVI vom 27. März auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor. In dem Schreiben hatten Kanzleramt, Verkehr- und Umweltministerium gemeinsam unter anderem kostenlosen ÖPNV, Lkw-Fahrverbotszonen und streckenbezogene Diesel-Fahrverbote vorgeschlagen, um eine Klage wegen Verstoßes gegen die EU-Luftreinhaltevorschriften vor dem Europäischen Gerichtshof abzuwenden (siehe hier).

Bewegung bei „Gratis-ÖPNV“

Anders, als es in der öffentlichen Debatte den Anschein hatte, ist das Thema ÖPNV-Tarif als Hebel zur Luftreinhaltung doch noch in der Diskussion, allerdings nicht in der gegenüber der EU ins Spiel gebrachten Form als „Gratis-ÖPNV“: Gemeinsam mit den Städten besteht die Auffassung, dass es in tariflicher Hinsicht eine Reihe vielversprechender Ansätze für eine verstärkte ÖPNV-Nutzung gibt“, heißt es. „Die Modellstädte sind gebeten worden, der Bundesregierung nun zunächst Vorschläge für im Modellzeitraum bis 2020 wirksame Maßnahmen vorzulegen.“ Termine für weitere Gespräche gebe es aber noch nicht.

Maßstab für die Bewertung der in den Modellstädten erprobten Maßnahmen soll sein, ob sie im Modellzeitraum bis 2020 die NO2-Belastung reduzieren konnten und wieviel sie kosten. (roe)

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