Die Bundesländer fordern, im EU-Aktionsplan zur Infrastruktur für alternative Kraftstoffe den Datenschutz nicht zu vergessen. Die EU-Kommission hatte in ihrem Entwurf vorgeschlagen, alle Elemente in der Elektromobilität – Ladepunkte, Zusammenschlüsse (Pools) von Ladepunkten und Konten der Elektromobilitäts-Endnutzer – auf EU-Ebene zu registrieren, um sie eindeutig identifizieren zu können. Das sei nötig, damit Elektromobilitätsdienstleistungen in der gesamten EU interoperabel funktionieren.
Dagegen fordern der Europaausschuss und der Verbraucherschutzausschuss in der Empfehlung für die Stellungnahme des Bundesrates, „dass die Teilnahme am Straßenverkehr mit Elektrofahrzeugen grundsätzlich ohne Übermittlung und Erfassung von Fahrzeugbewegungsdaten und anderen personenbezogenen Informationen möglich sein muss“. Die Nutzung von öffentlich zugänglichen Ladestationen sollte grundsätzlich auch ohne Erfassung der Fahrzeugidentifikationsnummer und sonstiger personenbezogener Daten möglich sein. „Insoweit sollten auch Bezahlverfahren ohne Übermittlung personenbezogener Daten, wie beispielsweise E-Geld oder Barzahlung, geprüft werden“. Der Bundesrat wird in seiner Sitzung am kommenden Freitag über die Stellungnahme entscheiden.
Der Aktionsplan zur Infrastruktur für alternative Kraftstoffe ist Teil der zweiten Tranche des EU-Mobilitätspakets und wurde im November von der EU-Kommission vorgestellt. Ziel ist, europaweit eine Grundversorgung mit allen Kraftstoffen sicherzustellen, die nicht fossilen Kraftstoffen beigemischt werden können. Es geht um Ladestrom, CNG/LNG und Wasserstoff.
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