Bund will einheitliche Regeln für automatisierte Fahrzeuge

Die Bundesregierung will die Empfehlungen der Ethik-Kommission für automatisiertes und vernetztes Fahren rechtlich umsetzen. Dazu hat das Kabinett in dieser Wochen einen Maßnahmenplan verabschiedet. Kern ist die Schaffung von Regeln für „Fahrcomputer“. Der Plan enthält unter anderem folgende Punkte:

  • Um eine einheitliche Behandlung bestimmter Verkehrsszenarien durch die Systeme aller Hersteller zu erreichen, soll ein Szenarienkatalog entwickelt und an eine neutrale, noch zu bestimmende Instanz übergeben werden, die entsprechende allgemeingültige Vorgaben erstellt.
  • Die Bundesregierung wird die Entwicklung eines geeigneten Rechtsrahmens für die Programmierung von Fahrcomputern vorantreiben, der die in den Ethik-Leitlinien enthaltenen Grundsätze für unausweichliche Unfallsituationen verbindlich vorschreibt.
  • Die Untersuchung von Dilemmasituationen wird fortgesetzt und vertieft. Dieser Prozesses soll durch eine öffentliche Institution begleitet werden.
  • Es soll ein Ausgleich zwischen der für die Sicherheit notwendigen Datenerhebung, der Gewährleistung von Innovation und Wettbewerbsgerechtigkeit und der Sicherstellung der informationellen Selbstbestimmung geschaffen werden.
  • Im Grundsatz soll der Fahrer selbst über Weitergabe und Verwendung seiner Fahrzeugdaten entscheiden können („Datensouveränität“).
  • Automatisierte und vernetzte Systeme dürfen nicht zu einer totalen Überwachung der Verkehrsteilnehmer führen.

Festgelegt wird überdies, dass niemand zur Nutzung automatisierter Fahrsysteme gezwungen werden darf. Die Ethik-Kommission hatte ihren Bericht Mitte Juni vorgestellt (siehe hier).

Externer Link: Maßnahmenplan automatisiertes und vernetztes Fahren