Bund regelt Fahrverbot neu

  • Kürzerer Dienstweg für Blutprobe

Fahrverbote sollen künftig auch als eigenständige Strafe verhängt werden dürfen. Das sieht eine in der vergangenen Woche vom Bundestag verabschiedete Novelle des Strafgesetzbuches vor. Damit sollen die Richter ein zusätzliches Sanktionsinstrument für solche Straftäter bekommen, die durch Geld- oder Bewährungsstrafen wenig beeindruckt werden können, bei denen sie aber eine Freiheitsstrafe vermeiden wollen.

Zugleich wird der Rahmen für das Fahrverbot bei kraftverkehrsbezogenen Straftaten von drei auf sechs Monate verdoppelt; nur für Jugendliche bleibt es bei einer Höchstgrenze von drei Monaten.

Kürzerer Dienstweg für Blutprobe

Außerdem muss künftig nicht mehr ein Richter zustimmen, wenn Staatsanwaltschaft oder Polizei bei Verdacht auf Trunkenheit im Verkehr eine Blutprobe vornehmen lassen wollen. Begründet wird die Abschaffung des Richtervorbehalts damit, dass er im täglichen Massengeschäft ohnehin zur Formalie geworden war.

Der Bundesrat muss der Novelle noch zustimmen. Was die Neuregelung von Fahrverboten und Blutentnahmen betrifft, gilt die Zustimmung als sicher, weil diese Forderungen von den Ländern ausgegangen war. Da die Novelle jedoch auch die umstrittene „Onlinedurchsuchung“ umfasst, ist zumindest eine Diskussion zu erwarten. (roe)

Externer Link: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses mit Synopse der Änderungen