Eine Sprecherin des BMWi sagte am Montag in der Bundespressekonferenz, es müsse klar im Grundgesetz verankert sein: „Weder die Gesellschaft als solche noch die Straßen werden privatisiert.“
Sie wiedersprach damit den Vorstellungen des BMF, über die am Freitag der Spiegel berichtet hatte. Danach soll sich der Bund die Option für eine Minderheitsbeteiligung Privater an der Infrastrukturgesellschaft nicht verbauen. Eine Sprecherin des BMF spielte die Pläne herunter und verwies auf den laufenden Prozess: „Wir werden jetzt in einem ersten Schritt, wenn die Gespräche erfolgreich sind, eine privatrechtliche Infrastrukturgesellschaft Verkehr gründen“, sagte sie. „Dann wird sich im Laufe der Zeit die Frage stellen, wie genau die Involvierung von privaten Kapitalgebern und Experten in diese Gesellschaft funktionieren soll. Das sind aber Fragen, die jetzt natürlich nicht schon übermorgen Realität sein werden, sondern das sind Prozesse innerhalb der mittleren Frist.“
Der Sprecher des BMVI äußerte diplomatisch ausweichend, dass die Infrastruktur im Eigentum des Bundes bleiben soll – was aber nie strittig war. Aus der Ministeriumsspitze ist allerdings zu hören, dass BMVI und BMWi in der Ablehnung privater Miteigentümer der Infrastrukturgesellschaft auf einer Linie gegen das BMF sind.
Streitpunkt Bundesstraßen ebenfalls offen
Wie weiter aus dem BMVI zu hören ist, seien sich BMF und BMVI aber einig darin, dass primär nur die Autobahnen Gegenstand der Gesellschaft sein sollten. „Sonst übernehmen wir uns“, wird befürchtet. Das BMWi will hingegen auch alle Bundesstraßen direkt vom Bund betreuen lassen. Trotz der eindeutigen Aussage von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (siehe hier) wird die „Opt-out“-Klausel im Bund-Länder-Beschluss länderseitig weiterhin teilweise komplett entgegengesetzt interpretiert.
Für Donnerstag ist die zweite Runde der Bund-Länder-Gespräche unter Leitung des Bundeskanzleramtes geplant.
Widerstreitende Expertenmeinungen zu Privatbeteiligung
Für eine perspektivische Beteiligung Privater spricht nach Ansicht von Experten, dass damit zusätzlicher Anreiz für effizientes Arbeiten geschaffen und die Politik von ständigen Eingriffen zum Nachteil des Unternehmens abgehalten werden könnten – schließlich will der private Miteigentümer Rendite sehen. Abschreckendes Beispiel sei das 100-Prozent-Staatsunternehmen DB, das zum Spielball von Politik und Gewerkschaften geworden sei. Gegenbeispiele seien Telekom und Post, die sich vom Staatseinfluss weitgehend emanzipiert hätten.
Hintergrund für die Haltung des BMF sei aber wahrscheinlich, mit der Privatisierungsoption die Möglichkeit zu erhalten, in schlechten Zeiten die Bundesfernstraßen aus dem Maastricht-Schuldenberechnung herauszuziehen. Hauptkriterien sind die Staatsnähe und die Einnahmeherkunft: Mit einem Finanzierungskreislauf Straße aus Lkw- und Pkw-Maut liegt die Unabhängigkeit von Steuermitteln zwar in greifbarer Nähe. Aber eine bundeseigene Gesellschaft à la österreichischer Asfinag wäre nach heutigen Kriterien wahrscheinlich nicht mehr geeignet, aus den Maastricht-Kriterien herauszufallen. Mit einer Beteiligung Privater würde sich dies schlagartig ändern.
Gegner einer Privatbeteiligung aus der arbeitnehmernahen Ecke führen ins Feld, dass ein privater Miteigentümer versucht sein könnte, die (Maut-) Einnahmen auf Kosten der Nutzer zu maximieren. Während die Lkw-Maut durch die EU-Wegekostenrichtlinie gedeckelt ist, fehlt eine derartige Vorgabe für Pkw. Verwiesen wird dabei gelegentlich auf das Beispiel der ehemals teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe, die die Garantierendite für die privaten 49-Prozent-Miteigentümer durch überhöhte Gebühren erwirtschaftet haben.
Seitens der Verkehrswirtschaft wird befürchtet, dass der Staat bei einer privaten Beteiligung nicht mehr ausreichend kontrollieren kann. Außerdem könnte ein privater Miteigentümer versucht sein, seine Rendite durch eine Vernachlässigung des Erhalts zu maximieren. Abschreckendes Beispiel ist die börsennotierte britische Eisenbahn-Infrastrukturgesellschaft Railtrack, die 2001/2002 de facto enteignet wurde, nachdem sie trotz hoher Schulden Dividenden auszahlen musste.
Aus der arbeitnehmernahen Ecke wird zudem ins Feld geführt, dass ein privater Miteigentümer mehr Druck machen könnte, speziell im Betriebsdienst die Personalkosten durch Outsourcing zu drücken. (roe)