Der Bundestag hat am Donnerstag das WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz (WSVZuAnpG) mit den Stimmen der Koalition und der Grünen gegen die Stimmen der Linken unverändert verabschiedet. Die Linke hatte verlangt, dass Folgeverordnungen nur mit Zustimmung des Bundesrates verabschiedet werden dürfen, damit die Länder noch Einfluss auf die Ausgestaltung der WSV-Reform nehmen können. Die anderen Fraktionen lehnten die Änderung ab, weil die WSV-Reform alleinige Bundesangelegenheit sei. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.
Hauptinhalt des Gesetzes ist die Anpassung anderer Gesetze an die neue WSV-Struktur sowie die Besoldungsstruktur der GDWS (siehe hier). (roe)