- Vergabekammer stützt sich auf exklusive Stellung von Toll Collect
- Kapsch: Bundesstraßenmaut geht über „Verlängerung“ hinaus
Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt hat den Nachprüfungsantrag von Kapsch gegen die direkte Vergabe der Vorbereitungen für die Bundesstraßenmaut an Toll Collect zurückgewiesen (siehe hier). Kapsch kann gegen die Entscheidung allerdings Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.
Vergabekammer stützt sich auf exklusive Stellung von Toll Collect
Die Vergabekammer begründete ihre Entscheidung zugunster exklusiver Verhandlungen des Bundes damit, dass Toll Collect über Patente und Eigentum besitzt, bei denen sie jederzeit den Zugriff Dritter unterbinden kann. „Demnach ist rechtlich allein die Toll Collect GmbH in der Lage, die geplante Ausdehnung der LKW-Mautpflicht bis Mitte 2018 technisch durchzuführen.“
Kartellamtspräsident Andreas Mundt erklärte weiter, dass der Bund bereits die Absicht bekundet habe, die Call Option auf Toll Collect beim Auslaufen des Vertrages auszuüben. „Da er dann selbst Inhaber aller Rechte sein wird, kann der Bund den Betrieb des Mautsystems im Wettbewerb neu vergeben.“ Der Bund könne nicht gezwungen werden, die Call Option schon vorher auszuüben.
Kapsch: Bundesstraßenmaut geht über „Verlängerung“ hinaus
Kapsch teilte mit, das Unternehmen werde die Begründung analysieren. Es betonte, dass sich Nachprüfungsantrag nur auf die geplante Ausweitung des Mautsystems auf weitere rund 40.000km richte. „Diese Erweiterung bedingt wesentliche Veränderungen der eingesetzten Technologie. Somit kann nicht von einer reinen Verlängerung des bestehenden Systems ausgegangen werden.“ Ginge es nur um die Autobahnen, wäre ein Festhalten am bisherigen Betreiber nachvollziehbar, heißt es indirekt. (roe)