BMVI will Tempo 30 vor Schulen und Altersheimen erleichtern

  • Verkehrssicherheitsrat wünscht mehr Möglichkeiten für Tempo 30
  • E-Bikes bis 25km/h werden Mofas gleichgestellt
  • Fußwegradeln für Eltern wird erleichtert

Das BMVI will die Anordnung von Tempo 30 erleichtern – aber nur aus Gründen der Verkehrssicherheit und nicht, wie von der Ländern angeregt, auch zum Lärmschutz. Das sieht der Entwurf für eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) vor. Damit sollen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden ermächtigt werden, an Hauptverkehrsstraßen vor Kindergärten, Schulen, Altersheimen und Krankenhäusern Tempo 30 anzuordnen, auch wenn dort bisher kein Unfallschwerpunkt festgestellt wurde. Nach aktueller Rechtslage darf dort Tempo 30 erst verhängt werden, wenn schon gehäuft Unfälle passiert sind. Die maximale Länge des Tempo-30-Abschnitts soll 300m nicht überschreiten. Speziell vor Schulen soll Tempo 30 nur während der Öffnungszeiten gelten, um so die Akzeptanz beim Autofahrer zu steigern. Auch Park- und Halteverbote vor den genannten Einrichtungen sollen erleichtert werden.

Verkehrssicherheitsrat wünscht mehr Möglichkeiten für Tempo 30

Aus dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) war ein positives Echo auf die geplante „Beweislastumkehr“ für Tempo-30-Abschnitte zu hören. Die Möglichkeiten, Tempo 30 aus Gründen der Verkehrssicherheit anzuordnen, sollten aber grundsätzlich ausgeweitet werden. Der DVR hatte sich schon im vergangenen Dezember für einen Modellversuch in einer Kommune ausgesprochen, in dem Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit und Tempo 50 als Ausnahme angeordnet wird.

E-Bikes bis 25km/h werden Mofas gleichgestellt

Die StVO-Novelle sieht ferner vor, E-Bikes mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 25km/h analog zu Mofas innerorts per Zusatzschild und außerorts ohne weiteres auf Radwegen zuzulassen. E-Bikes können im Unterschied zu Pedelecs auch rein elektrisch angetrieben werden. Aus dem DVR war Zustimmung zu dieser Regelung zu hören. Kritikern, die gefordert hatten, auch S-Pedelecs mit bis zu 45km/h auf Radwegen zuzulassen, wird entgegengehalten, dass dann die Geschwindigkeitsdifferenz zu normalen Radfahrern zu groß werde.

Fußwegradeln für Eltern wird erleichtert

Dritte geplante Änderung ist, dass Erwachsene künftig selbst mit dem Fahrrad auf Fußwegen fahren dürfen, wenn sie Kinder unter 10 Jahren begleiten. (roe)

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