Datenschutz-Neuland verzögert Versuch zur Abschnittskontrolle

  • „Pseudonymisierung“ der Daten auf dem Prüfstand
  • Probebetrieb soll noch im Sommer 2016 starten

Der erste deutsche Pilotversuch zur Tempoüberwachung per Abschnittskontrolle („Section Control“) auf der B6 südlich von Hannover verzögert sich. Hauptgrund ist offenbar, dass beim Datenschutz Neuland betreten werden muss. Das geht aus der Antwort des niedersächsischen Verkehrsministerium auf eine Anfrage des Verkehrsbrief hervor. Bei der „Section Control“ werden die Nummernschilder der Fahrzeuge bei Ein- und Ausfahrt in den überwachten Bereich erfasst. Anschließend wird die Zeit, die das jeweilige Fahrzeug zum Durchfahren des Abschnitt benötigt hat, mit der Zeit verglichen, die bei Einhaltung des Tempolimits erforderlich gewesen wäre.

„Pseudonymisierung“ der Daten auf dem Prüfstand

Wie eine Ministeriumssprecherin erläuterte, wurde die Anlage zwar wie geplant 2015 eingerichtet. Derzeit prüfe die Polizeidirektion Hannover aber noch die Stellungnahme der Landesbeauftragten für Datenschutz (LfD) Barbara Thiel. Dabei gehe es zum Beispiel um die Frage, was der Begriff der sogenannten „Pseudonymisierung“ genau bedeute, mit der laut Hersteller Jenoptik der Kennzeichen-Klartext verschlüsselt wird.

Die LfD hatte in ihrem Tätigkeitsbericht für 2013-2014 angekündigt, der Abschnittskontrolle nur unter engen Voraussetzungen zuzustimmen:

  • die Anlage wird nur genutzt, um Tempoverstöße festzustellen – also keine Kennzeichenerfassung für andere Zwecke
  • es wird unverzüglich festgestellt, ob ein Tempoverstoß vorliegt – Daten werden also nicht gespeichert, wenn ein tempokonformes Fahrzeug den Bereich wieder verlassen hat
  • für die Ahndung wird nur das vom System ausgelöste „Blitzerfoto“ herangezogen, nicht das erfasste Kennzeichen
  • um Hackern keinen Zugriff auf Kennzeichen zu ermöglichen, werden die Kennzeichendaten systemintern sicher verschlüsselt
  • es wird technisch gesichert, dass Nichttrefferfälle sofort spurenlos gelöscht werden
  • die Anlage wird nach ihrer Installation maximal 18 Monaten betrieben, solange es keine Rechtsgrundlage des Bundes gibt
  • auf die Tempoüberwachung wird mit Schildern deutlich hingewiesen.

Probebetrieb soll noch im Sommer 2016 starten

Wie die Sprecherin weiter erläuterte, sei das Ministerium zuversichtlich, im Sommer dieses Jahres mit dem Probebetrieb beginnen zu können. Der Echtbetrieb könne beginnen, wenn die Anlage abschließend durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig (PTB) zertifiziert sei. „In diesem Projekt zählt nach wie vor die Maxime –Gründlichkeit vor Schnelligkeit– für uns, denn diese Art der Verkehrsüberwachung wird die Sicherheit im Verkehr bundesweit verändern.“ (roe)

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