- Schärfere Gangart gegen Handy am Steuer gefordert
- Tempo-30-Ausweitung soll untersucht werden
- Risiken beim Carsharing neu aufgenommen
Das nordrhein-westfälische Verkehrsministerium schlägt vor, bei der künftig alle 15 Jahre fälligen Neuausstellung des Führerscheins einen Sehtest vorzuschreiben – für alle Altersklassen. Dieser Vorschlag ist Teil der umfangreichen gesetzgeberischen Agenda des am Mittwoch veröffentlichten Verkehrssicherheitsprogramms 2020. Das Programm hat zum Ziel, die jährliche Zahl der Verkehrstoten in NRW den kommenden fünf Jahren um 40 Prozent senken. Außerdem soll die Zahl der Schwerverletzten um 20 Prozent gesenkt werden.
Das Ministerium begründet seinen Vorschlag für die Sehtests damit, dass bei den seit Jahren unter anderem von der Landesverkehrswacht NRW durchgeführten freiwillig-anonymen Sehtests über alle Altersgruppen hinweg nahezu 20 Prozent der Getesteten eine Fehlsichtigkeit aufweisen. Eine Verengung auf Senioren sei daher nicht gerechtfertigt.
Schärfere Gangart gegen Handy am Steuer gefordert
Weitere Vorschläge für Änderungen von Vorschriften und Gesetzen sind:
- Ausweitung der Begleitphase beim Begleiteten Fahren ab 17
- Zielorientierte Verlängerungder Ausbildung von Fahrlehrern um die Unterrichtsqualität zu steigern
- Klärung der Rahmenbedingungen auf Bundesebene für den Einsatz eines Strecken- oder Abschnitts-Radars („Section Control“)
- Langfristig sollen bei Verkehrsunfällen Alkohol- und Drogentests obligatorisch werden
- Für Radfahrer soll eine Promillegrenze von 1,1 Promille (Tatbestand der Ordnungswidrigkeit) gelten
- Für den §23 StVO, der unter anderem den Umgang mit dem Mobiltelefon im Fahrzeug regelt, will NRW auf Bundesebene eine Neufassung initiieren. „In dieser Neufassung ist der aktuelle technische Entwicklungsstand abzubilden und festzulegen, wie Zuwiderhandlungen praxisnah nachgewiesen werden können.“ Außerdem will das Land bei Unfällen mit Personenschaden oder Verkehrsstraftaten das Mobiltelefon routinemäßig zum Zwecke der Unfalluntersuchung sicherstellen, wenn der Verdacht bestehe, dass das Mobiltelefon beim Unfall eine Rolle gespielt haben könnte.
Tempo-30-Ausweitung soll untersucht werden
Abwartend zeigt sich das Ministerium in folgenden Fragen:
- „Moped mit 15“ – hier sollen die Evaluationsergebnisse abgewartet werden
- Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Bundesanstalt für Straßenwesen, der Länder und externen Fachleuten soll geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen eine alkoholsensible Wegfahrsperre (Alcolock) sinnvoll ist.
- Untersuchen will das Ministerium Verkehrssicherheitsgewinne durch größere Tempo 30-Zonen bis hin zu stadtweitem Tempo 30. Offen sei bisher, ob sich dadurch die Verkehrsströme möglicherweise verändern, ob die baulichen Standards anders ausgestaltet sein müssen und wie die Verkehrsteilnehmer auf größer dimensionierte Tempo 30-Zonen reagieren. Um zu gesicherten Erkenntnissen zu gelangen, wird das Land entsprechende Modellversuche von Kommunen unterstützen.
Risiken beim Carsharing neu aufgenommen
Das Verkehrssicherheitsprogramm beschäftigt sich auch mit besonderen Risiken beim Carsharing. Dem Nachteil eines nicht vertrauten Fahrzeugs stehe möglicherweise der Vorteil einer vorsichtig-umsichtige Fahrweise mit einem fremden Fahrzeug gegenüber. Allerdings seien Carsharing-Nutzer wenig routiniert, weil ihre Fahrleistung 60 Prozent unter der durchschnittlichen Fahrleistung liegt. Für die Sicherheit kontraproduktiv seien auch zeitabhängige Tarife, weil subjektiv wahrgenommener Zeitdruck die Unfallneigung steigert. Carsharing-Betreiber sollten ferner darauf achten, möglichst intuitiv bedienbare Fahrzeuge auszuwählen, die Wenigfahrer nicht unnötig ablenken und verwirren. (roe)