- Nationale Regelung würde Problem nur verlagern
- Spediteure: Lkw analog zu Seeschiffen vom Mindestlohn ausnehmen
Der Speditionsverband DSLV plädiert für eine europaweit einheitliche Präzisierung, wie und wo die Lkw-Fahrer ihre regelmäßige Wochenruhezeit verbringen müssen. Das geltende EU-Recht ist lückenhaft und ermöglicht sogenanntes „Nomadentum“, bei dem die Fahrer vornehmlich osteuropäischer Flotten wochenlang in ihren Kabinen schlafen, ohne an den Wohn- oder Unternehmenssitz zurückzukehren.
Nationale Regelung würde Problem nur verlagern
Eine nationale deutsche Regelung würde das Problem nur verlagern, warnt der DSLV in einem neuen Positionspapier mit Blick auf entsprechende Überlegungen des Bundes (siehe hier). Bisher lehnen allerdings die osteuropäischen EU-Staaten jede Änderung des Gemeinschaftsrechts kategorisch ab. Der DSLV lässt in seinem Papier die Frage unbeantwortet, wie die deutsche Politik sich angesichts dieser Situation verhalten soll.
Spediteure: Lkw analog zu Seeschiffen vom Mindestlohn ausnehmen
Erneut mahnt der DSLV an, Transitverkehre und grenzüberschreitende Verkehre ausländischer Lkw-Unternehmen dauerhaft vom deutschen Mindestlohn auszunehmen. Derzeit ist die Anwendung auf Druck der EU nur ausgesetzt. Der Verband verweist auf das Beispiel ausländischer Seeschiffe in deutschen Gewässern, für die das Bundesarbeitsministerium inzwischen die Anwendung des Mindestlohngesetzes verneint.
Nach Ansicht des DSLV werden ausländische Fahrer nach den Maßstäben ihrer Heimatländer auskömmlich entlohnt. „Eine Verschiebung von Marktanteilen zu Gunsten ausländischer Anbieter von Transportdienstleistungen, die mit deutlich niedrigeren Kostenstrukturen in den Wettbewerb eingreifen, ist durch die Kräfte des Marktes nicht mehr umkehrbar.“ Regelverstöße und Regelmissbrauch wie zum Beispiel im Bereich der Kabotage seien zu verfolgen und zu ahnden. Das könne ungewollte Marktverschiebungen in ihrer Dynamik noch bremsen. (roe)