- Hauptziele sind mehr Effizienz und Verantwortung aus einer Hand
- Reform darf Investitionshochlauf nicht behindern
- Drei Lösungsvarianten für die Bundesstraßen
- Anstalt öffentlichen Rechts soll Primat der Politik sichern
- Besteller-Ersteller-Prinzip im Grundsatz angelegt
Die Verkehrs-, Haushalts- und Wirtschaftspolitiker der SPD-Bundestagsfraktion halten eine Reform der Auftragsverwaltung im Straßenbau für dringend notwendig, wollen sich aber noch nicht abschließend auf die Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft festlegen. Eine bundeseigene Behörde könne ebenfalls zu „Vollzugsproblemen“ führen, heißt es in einem in dieser Woche verabschiedeten Positionspapier unter explizitem Verweis auf die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Maßstab müsse vielmehr sein, ob bestimmte Ziele erreicht werden, betonte Sebastian Hartmann, zuständiger Berichterstatter der Verkehrspolitiker, gegenüber dem Verkehrsbrief. „Es darf keine Reform nur der Reform halber geben.“ Die Bundesregierung wird in dem Papier aufgefordert, „im Dialog mit den Bundesländern und den Interessenvertretern der Arbeitnehmerschaft sowie der Wirtschaft bis zum Frühjahr 2016 ein Reformmodell vorzulegen“.
Hauptziele sind Effizienz und Verantwortung aus einer Hand
Als Ziele der Reform werden in dem Papier aufgeführt:
- höhere Effizienz beim Mitteleinsatz sowie schnelleres Planen und Bauen
- Konzentration auf Autobahnen und überregional bedeutsame Bundesstraßen
- Bundesregierung und Bundestag müssen die Entscheidungshoheit und Kontrolle über Investitionen in die Bundesfernstraßen zurückgewinnen. Priorisierungsentscheidungen dürfen nicht durch die Länder unterlaufen werden.
- Projekte dürfen nicht an Ländergrenzen enden, die Länder müssen stattdessen Synergien nutzen
- ÖPP sollen überflüssig gemacht werden, indem Planung, Bau, Erhalt und Betrieb nach dem Lebenszyklusansatz erfolgen
- Planungssicherheit durch überjährige Mittelbereitstellung
- Finanzierung durch Steuermittel und (Lkw-) Maut, keine vollständige Nutzerfinanzierung
- höhere Attraktivität als Arbeitgeber – auch unter Vergütungsaspekten -, um den Mangel an Planungspersonal beheben zu können
Reform darf Investitionshochlauf nicht behindern
Für die Reform und die Gründung von etwaigen neuen Institutionen gelten aus Sicht der beteiligten SPD-Politiker folgende Bedingungen:
- keine Eigentumsbeteiligung Privater
- Kreditaufnahme maximal in der Höhe der Mauteinnahmen eines Jahres
- keine Doppelstrukturen, die wieder zu neuen Verzögerungen führen
- die Reform darf den Investitionshochlauf nicht behindern
- sozialverträgliche Umsetzung für die vorhandenen Arbeitnehmer
Drei Lösungsvarianten für die Bundesstraßen
Falls tatsächlich eine Grundsatzentscheidung für eine Bundesfernstraßengesellschaft fallen sollte, müsste zunächst der Umfang der Zuständigkeit geklärt werden. Neben einer vollständigen Übernahme der Verwaltung aller Bundesfernstraßen sei auch denkbar, nur Autobahnen und überregionale Bundesstraßen zu übernehmen. Die übrigen Bundesstraßen könnten dann entweder wie bisher als Eigentum des Bundes durch die Länder bewirtschaftet werden oder an die Länder abgegeben werden. Bei einer derartigen Abgabe oder „Entflechtung“ müssten die Mehrkosten für die Länder durch einen angemessenen Finanzausgleich des Bundes an die Länder aufgefangen werden. „Der Ausgleich wäre einmal zu Beginn als fester Anteil einer bestimmten Einnahmequelle (z.B. in MWSt-Punkten) konkret festzulegen“, schlagen die SPD-Politiker vor.
Anstalt öffentlichen Rechts soll Primat der Politik sichern
Als Organisationsform für die Fernstraßengesellschaft wird die Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) empfohlen, wobei das eigentliche Eigentum an den Bundesfernstraßen sowie die Baulast beim Bund bleiben sollen. Hartmann sagte, die AöR sei ausdrücklich für derartige öffentliche Aufgaben ausgelegt. Außerdem biete sie Vorteile bei der politischen Steuerbarkeit. In dem Papier wird gefordert, Aufsichtsgremien und Geschäftsführung seien „im Einvernehmen mit dem Haushalts- und dem Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags“ zu besetzen.
Hohen Wert legen die SPD- Politiker darauf, dass die parlamentarische Kontrolle gewährleistet ist. „Es wird keinen parlamentsfreien Raum geben“, betonte Hartmann. Die Einnahmenhoheit für die Maut soll daher beim Bund bleiben und nicht auf die neue Gesellschaft übergehen. „Damit entscheidet der Deutsche Bundestag weiterhin über die Höhe der Investitionen sowie der Nutzerentgelte“, heißt es auch in dem Papier. Der Bund solle der Gesellschaft aber überjährig eine am Bedarf orientierte Investitionssumme zur Verfügung stellen.
Besteller-Ersteller-Prinzip im Grundsatz angelegt
Die neue Gesellschaft soll Investitionen in den Erhalt, Bau und Betrieb von Bundesfernstraßen nach den Vorgaben des Bundestages tätigen, im Falle von Neu- und Ausbau projektscharf. „Das kann im Rahmen von mehrjährigen – vom Bundestag zu beschließenden – Vereinbarungen mit der Gesellschaft erfolgen, die bei vorzeitiger oder verspäteter Realisierung von vereinbarten Projekten z.B. Bonus-Malus-Zahlungen vorsehen können“, heißt es. „Im Gegenzug verpflichtet sich die Gesellschaft, die vereinbarten Verkehrsinvestitionen im vorgegebenen Rahmen zu realisieren und berichtet regelmäßig über den Baufortschritt an den Haushalts- und den Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags.“ Der Frage, ob diese Formulierung auch eine mögliche „LuFV Straße“ abdeckt, wollte Hartmann mit Blick auf die laufende Diskussion weder mit ja noch mit nein beantworten. (roe)