Ergänzt 6.1.2016 Das BMVI hat am Dienstag die neue Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (De-Minimis-Programm) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Anträge sind ab dem 13. Januar ausschließlich elektronisch an das Bundesamt für Güterverkehr (www.bag.bund.de) einzureichen und werden wie bisher nach dem „Windhundverfahren“ bewilligt. Der Verwednungsnachweis muss im Regelfall binnen drei Monaten vorgelegt werden. Damit soll offenbar dem Blockieren von Fördermitteln durch „Luftanträge“ vorgebeugt werden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind jetzt wie erwartet „Maßnahmen, die durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften verbindlich vorgeschrieben sind“.Das hatte der Bundesrechnungshof verlangt. Förderhöchstbetrag je Unternehmen liegt weiterhin bei 33.000 EUR/Jahr, wobei die Fahrzeugzahl jetzt mit 2000 statt wie bisher mit 1000 EUR multipliziert wird. Der Höchstfördersatz beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Einen Höchstbetrag je Maßnahme – zuletzt 2500 EUR – gibt es nicht mehr.
Entgegen ersten Erwartungen sind auch Reifen weiterhin förderfähig, sofern sie die geltenden EU-Anforderungen für Geräusch und Rollwiderstand übererfüllen. Schulungen oder Weiterbildungen werden im Anhang mit Beispielen förderfähiger Maßnahmen nicht aufgeführt. Förderfähig sind aber „Beratungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung“. (roe)
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