- Tempolimit statt Leitplanken in Alleen
- Teure Regenwasserentsorgung prüfen
- Hoher Standard im Winterdienst bleibt
Das schleswig-holsteinische Verkehrsministerium sieht kaum Möglichkeiten, durch niedrigere Standards im Straßenbau und im Straßenbetriebsdienst Kosten zu sparen. Das geht aus dem Thesenpapier der Kommission zur Optimierung von Standards hervor, das Verkehrsstaatssekretär Frank Nägele am Dienstag in Kiel vorgestellt hat.
Tempolimit statt Leitplanken in Alleen
Geringe Spielräume sieht die Kommission bei der Anwendung der Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeugrückhaltesysteme (RPS 2009). Bei konsequenter Anwendung müssten Alleen auch auf weniger frequentierten Landesstraßen weitgehend mit Schutzplanken versehen werden. Hier könnte durch Tempolimits oder Überholverbote ähnlicher Schutz erreicht werden. Leitplanken könnten auf besonders unfallträchtige Abschnitte beschränkt werden.
Teure Regenwasserentsorgung prüfen
Die Kommission regte außerdem an, die Regelungen zum Umgang mit Niederschlagswasser auf den Straßen zu prüfen. So werde derzeit sämtliches anfallendes Regenwasser zum Teil aufwändig über Rückhaltebecken und andere Systeme geklärt. „Je nach Verkehrsmengen und örtlicher Bodenbeschaffenheit könnte man darüber nachdenken, ob man hier nicht zu einer ökologisch vertretbaren Standardabsenkung und damit zu einer erheblichen Kosteneinsparung kommt“, so Nägele. Eine abschließende Entscheidung zu diesem Vorschlag wurde noch nicht getroffen.
Strittig blieb die Frage, ob die verschiedenen Gebietskörperschaften nach dem Verhältnis der angeschlossenen Entwässerungsflächen oder nach dem Verursacherprinzip an den Herstellungskosten beteiligen sollen.
Hoher Standard im Winterdienst bleibt
Einhellig verworfen wurde eine Absenkung der praktizierten Standards im Winterdienst auf das gesetzliche Mindestniveau. Zwar ließe sich durch die Konzentration auf Unfallschwerpunkte und gefährliche Straßenabschnitte ein deutlicher Einspareffekt erzielen. „Dennoch waren wir uns grundsätzlich einig, dass die bestehenden Standards aufgrund der berechtigten Sicherheitsansprüche der Verkehrsteilnehmer beibehalten werden sollen“, sagt Nägele. So räume das Land im Rahmen seines Winterdienstes etwa auch den Schnee in Ortsdurchfahrten von Landesstraßen, obwohl die Kommunen hier normalerweise in der Pflicht seien. (roe)