Seehäfen mahnen bei EU klare Regeln für Beihilfen an

Die Seehafenbranche muss weiter im Dunkeln tappen, welche staatlichen Unterstützungsmaßnahmen (Subventionen) von der Notifizierungspflicht an die EU freigestellt werden sollen. Die EU-Kommission wolle die Regeln der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) auf „unproblematische Investitionen in Hafeninfrastrukturen“ erweitern“, teilte der Seehafenverband ZDS am Dienstag unter Berufung auf ein Schreiben von EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager mit. Ziel ist laut Vestager die Verabschiedung einer überarbeiteten AGVO im Frühjahr 2017.

Dem ZDS ist diese Formulierung „unproblematische Investitionen“ zu unpräzise. Er befürwortet daher, das Verfahren nach der für den 22. Dezember geplanten Abstimmung über das Hafenpaket (Port Package III) im Verkehrsausschuss des Europaparlaments auszusetzen, bis Genaueres zur Anwendung der Gruppenfreistellungsverordnung auf Häfen vorliegt. (roe)

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