- Bund soll ab 2016 Restriktionen für laute Güterzüge ermöglichen
- Durchfahrtfahrverbot ab 2020 vorbereiten
- Bonussystem für Flüsterbremsen nachschärfen
Die Bundesregierung soll zügig die im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD skizzierten Maßnahmen gegen Bahnlärm ab 2016 – zum Beispiel ein Nachtfahrverbot – und das Komplettverbot ab 2020 mit konkreten rechtlichen Regelungen unterfüttern. Das fordert Rheinland-Pfalz in dem unlängst angekündigten und jetzt offiziell vorliegenden Entschließungsantrag.
Bund soll ab 2016 Restriktionen für laute Güterzüge ermöglichen
„Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass der Umrüstungsgrad wie angekündigt 2016 evaluiert wird und an von Schienengüterverkehrslärm hochbelasteten Streckenabschnitten ordnungsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden, wenn nicht 50% aller in Deutschland verkehrenden Züge umgerüstet sind“, heißt es im Antrag. „Er bittet die Bundesregierung, umgehend die hierfür notwendigen rechtlichen Grundlagen zu schaffen und die Evaluation zum genannten Zeitpunkt vorzunehmen.“ Das Land verweist auf den Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD, in dem Nachtfahrverbote für laute Güterwagen angedroht werden, falls die Umrüstquote 2016 nicht erfüllt wird.
Durchfahrtfahrverbot ab 2020 vorbereiten
Weiter soll Bundesregierung „zeitnah“ einen Gesetzesentwurf für ein generelles Durchfahrtverbot lauter Güterwagen ab 2020 vorlegen. Bisher gibt es nur einen inoffiziellen Arbeitsentwurf für ein „Schienengüterverkehrslärmminderungsgesetz“ (siehe hier), der aber wegen offensichtlicher Nachteile für die Kapazität des Systems Schiene in Branchenkreisen nicht überall als ernsthafte Absichtsbekundung des BMVI wahrgenommen wird.
Bonussystem für Flüsterbremsen nachschärfen
Das Land fordert außerdem, beim Trassenpreis-Bonussystem nicht nur auf die Vorgaben der TSI-Lärmvorschriften abzustellen. Der tatsächliche Stand der Lärmminderungstechnik sei inzwischen weiter fortgeschritten. Trassenpreissysteme sollten vielmehr Anreize setzen, „lärmarme Techniken weiterzuentwickeln und einzusetzen, die über die bloße Einhaltung der Grenzwerte der TSI Lärm hinausgehen“. (roe)