- NECA und SECA müssen auch im Mittelmeer gelten
- EEG-Umlage fördert Luftverschmutzung in den Häfen
- ZDS gegen politisch angeordnete Hafenkooperation
- Einfuhrumsatzsteuer-Regeln an die in den Westhäfen anpassen
Der Seehafenverband ZDS mahnt eine Entrümpelung des europäischen Umweltrechts an. „Die praktische Umsetzung ist kaum noch handhabbar“, beklagte Verbandspräsident Klaus-Dieter Peters mit Blick auf die EuGH-Entscheidung zu Elb- und Weservertiefung. „Wir brauchen eine verhältnismäßige Abwägung aller beteiligten Interessen“, sagte er am Dienstag anlässlich der ZDS-Mitgliederversammlung. Eine solche Abwägung müsse man auch bei der nationalen Umsetzung der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie treffen: „Der Ausbau von seewärtigen Zufahrten sowie die Unterhaltung der wasserseitigen Infrastruktur müssen hier weiterhin leistbar und möglich sein“, appellierte Peters an die zuständigen Ressorts auf Bundes- und Länderebene.
NECA und SECA müssen auch im Mittelmeer gelten
Peters zeigte sich grundsätzlich offen für Stickoxid-Emissions-Überwachungsgebiete (NECA), forderte aber, sie müssten auch für die Mittelmeerhäfen gelten – genauso wie die bisher nur in Nord- und Ostsee eingeführten Schwefel-Emissions-Überwachungsgebiete (SECA). „Ansonsten ist das eine ungerechtfertigte Wettbewerbsverzerrung gegenüber den Häfen an Nord- und Ostsee.“
Während die Mittelmeerhäfen in der Vergangenheit wegen chaotischer Verhältnisse und latenter Streikgefahr als nicht konkurrenzfähig gegenüber der Nordrange galten, verzeichnen einzelne Häfen wie Triest inzwischen solides Wachstum.
EEG-Umlage fördert Luftverschmutzung in den Häfen
Kritik übte Peters an der EEG-Umlage für Landstrom und LNG-“Powerbarges“ (Erdgas-Kraftwerksschiffe). „Die Schiffe erzeugen dann weiterhin ihren eigenen Strom, indem sie Schiffsdiesel verbrennen“.
ZDS gegen politisch angeordnete Hafenkooperation
Zur laufenden Diskussion über eine drittes europäisches Hafenpaket sagte Peters, für die deutsche Hafenwirtschaft sei wichtig, „dass bestehende Hafenstrukturen nicht aufgebrochen werden“. Der Wettbewerb funktioniere einwandfrei und sei sehr intensiv. Er wandte sich auch gegen „eine staatlich verordnete sogenannte Hafenkooperation zur Steuerung und Verlagerung von Ladung“. Grüne und das Land Niedersachsen werben immer wieder dafür, auf Elb- und Weservertiefung zu verzichten und die großen Containerschiffe nach Wilhelsmhaven zu steuern.
Einfuhrumsatzsteuer-Regeln an die in den Westhäfen anpassen
Erneut mahnte der ZDS an, Erleichterungen bei der Einfuhrumsatzsteuer zu schaffen, wie dies in Belgien und den Niederlanden bereits der Fall sei. Dort muss die Einfuhrumsatzsteuer nicht sofort bei der Einfuhr entrichtet werden, sondern mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung verrechnet. Damit schaffften sich beide Länder Wettbewerbserfolge, weil keine Zwischenfinanzierung nötig ist. Gelinge es, mehr Ware über die deutschen Häfen zu ziehen, sei das auch für den deutschen Fiskus interessant. (roe)