- Reeder müssen bis 2018 neue Versicherung abschließen
- Förderung von Seemannsmissionen wird schon 2016 umgestellt
Der Bundestag hat am Donnerstagabend einstimmig die Novelle des Seearbeitsgesetzes in 2. und 3. Lesung verabschiedet. Reeder müssen bis 2018 neue Versicherung abschließen
Die Novelle sieht vor, dass die Reeder eine Versicherung abschließen müssen, mit der notfalls die Heimschaffung im Stich gelassener Seeleute aus fremden Häfen gesichert werden kann. Die Regelung soll am 18. Juli 2018 in Kraft treten.
Förderung von Seemannsmissionen wird früher umgestellt
Außerdem wird die Förderung der Seemannsmissionen durch den Bund von Projektförderung auf dauerhafte institutionelle Förderung umgestellt. Hier hat das Parlament durchgesetzt, dass die Umstellung schon unmittelbar nach Verkündung des Gesetzes in Kraft tritt, also voraussichtlich Anfang 2016. Die Regierung hatte das Inkrafttreten für den 1. Januar 2017 vorgesehen. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Bisher sind jedoch keine Bedenken der Länder bekannt geworden. (roe)