Bund soll Lkw-Ruhezeit auch ohne EU neu regeln

Notfalls soll Deutschland eine nationale Vorschrift erlassen und nicht auf eine europäische Regelung warten, um Lkw-Fahrern das Verbringen der wöchentlichen Ruhezeit im Fahrerhaus zu verbieten. Dafür hat sich der Petitionsausschuss des Bundestages ausgesprochen und erhöhte damit den Druck auf die Bundesregierung, die Ruhezeitregelung im Rahmen des Fahrpersonalgesetzes (FPersG) neu zu regeln.

Der Ausschuss empfahl dem Plenum, eine entsprechende öffentliche Petition sowie drei weitere Petitionen mit der Forderung nach einer bußgeldbewährten Verbotsregelung mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ an das BMVI zu überweisen, den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben und dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

Zwar verbiete es die EU-Verordnung zu Lenk- und Ruhezeiten nicht, die wöchentliche Ruhezeit im Lkw zu verbringen, stellten die Abgeordneten fest, sie stehe einem Verbot aber auch nicht entgegen. Sie verwiesen auf Frankreich und Belgien, wo es schon derartige Regelungen gibt.

Hintergrund sind ausländische Lkw-Flotten und deren Fahrer, die oft wochen- und monatelang in Deutschland tätig sind, ohne dass die Unternehmer den Fahrern für die wöchentliche Ruhezeit eine feste Unterkunft bieten. (roe)

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