Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) lehnt es ab, die Geltungsdauer von Zulassungen privater Sicherheitsdienste zur Piratenabwehr von zwei auf drei Jahre zu verlängern. Bei einer Abwägung mit dem Interesse der Wirtschaft an einer Kosten- und Bürokratieentlastung wiege das Interesse des Staates an einer wirksamen Kontrolle der Bewachungsunternehmen schwerer, heißt es im Evaluationsbericht für den Bundestag. Das Parlament hatte die Regierung im Mai 2013 bei der Verabschiedung der Seeschiffbewachungsverordnung aufgefordert, nach zwei Jahren eine Verlängerung der Zulassungsdauer zu prüfen.
Das BMWi argumentiert, wegen der weit entfernten Einsatzorte und der Tatsache, dass ein Teil der Unternehmen den Sitz im Ausland hat, würden die Möglichkeiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Kontrolle „bei einer Ausdehnung der Zulassungsdauer empfindlich aufgeweicht werden“. Nur bei der Zulassung werde das Unternehmen umfänglich überprüft. Demgegenüber seien „die Vorteile für die Wirtschaft durch eine Verlängerung der Zulassungsdauer überschaubar“, schreibt das BMWi. Die Gebühren für die Folgezulassung lägen nach den bisherigen Erfahrungen bei knapp 30 bis gut 50 Prozent der Kosten für die Erstzulassung. Auch der Bürokratieaufwand falle im Vergleich zur Erstzulassung deutlich geringer aus, weil die Unternehmen die benötigen Unterlagen ohnehin aktuell halten müssten.
Der Bund erinnert ferner an das Interesse des Staates, dass die zugelassenen Bewachungsunternehmen als zuverlässig wahrgenommen werden. Zwischenfälle „zum Beispiel durch nicht erfolgreich abgewehrte Angriffe oder unverhältnismäßige Gewaltanwendung können dem internationalen Ansehen der Bundesrepublik großen Schaden zufügen“. (roe)