BGL-Mitgliederversammlung in Hamburg:
- Plant das BMVI einen höheren Mautsatz für die Bundesstraßen?
- Mautharmonisierung weiter in der Schwebe
- BMVI will „Nomadenleben“ von Fahrern eindämmen
Das BMVI hat erstmals öffentlich konkretisiert, wie der angestrebte Regelbetrieb des Lang-Lkw rechtlich geregelt werden soll. Wie Verkehrsstaatssekretär Norbert Barthle am Freitag in Hamburg auf der Mitgliederversammlung des Gütertransportverbandes BGL erläuterte, soll die Lang-Lkw-Ausnahmeverordnung (LKWÜberlStVAusnV) entfristet werden. Die streckenbezogene Erlaubnis mit Positivliste werde weitergeführt. Der derzeitige Lang-Lkw-Feldversuch läuft Ende 2016 nach fünf Jahren aus. Barthle betonte, dass das Vorgehen mit dem EU-Recht vereinbar sei. er hob abermals hervor, dass sich mit dem Lang-Lkw auf einen Schlag 20 Prozent CO2-Reduzierung erreichen lassen.
Mautharmonisierung weiter in der Schwebe
Keine greifbaren Neuigkeiten gab es von Barthle beim Thema Mautharmonisierung. Seitens der Haushälter hatte es massive Kritik an den Programmen De Minimus und Aus- und Weiterbildung gegeben, weil damit Ausgaben gefördert wurden, die entweder ohnehin gesetzlich vorgeschrieben sind oder bei denen nur Mitnahmeeffekte ohne Anreizwirkung erzeugt wurden. „Ich sage es ganz offen und ehrlich: Bei dem Thema sitzt uns der Bundesrechnungshof im Nacken.“ Laut Barthle strebt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt aber dennoch an, zum Beispiel weiterhin rollwiderstandsoptimierte Reifen zu fördern. Schmidt zeigte sich dennoch zuversichtlich für die Branche. Dobrindt habe bekräftigt, dass die Bundesregierung seinerzeit ein Harmonisierungsprogramm beschlossen hat, „kein Programm mit zusätzlichen Kosten“. Er verwies darauf, dass das Thema jetzt Chefsache auf der Ebene der Minister Dobrindt und Schäuble geworden sei. „Ich glaube nicht, dass Dobrindt mit leeren Händen zurückkehrt.“
Plant das BMVI einen höheren Mautsatz für die Bundesstraßen?
Aufhorchen ließ die Bemerkung von Barthle, das BMVI erwarte von der Ausweitung der Maut auf alle Bundesstraßen ab 2018 rund 2 Mrd. EUR Mehreinnahmen für den Finanzierungskreislauf Straße. Im Wegekostengutachten 2013-2017 war der Infrastrukturkostenanteil von Lkw für alle damals noch nicht bemauteten Bundesstraßen im Jahr 2017 auf zusammen 2,67 Mrd. EUR beziffert worden. Zieht man davon die Erhebungskosten ab, bleiben die von Barthle genannten rund 2 Mrd. EUR übrig. Laut Wegekostengutachten würde das aber einen Durchschnittsmautsatz von 34,$ Cent/km für Lkw über 12t bedeuten. Zum Vergleich: Die Durchschnittsmaut für Autobahnen wurde mit 13,7 Cent berechnet. In Wirtschaftskreisen wird aber eine höhere Maut für Bundesstraßen aber kategorisch abgelehnt, weil damit der ländliche Raum zusätzlich benachteiligt werde. Höchstens ein Einheitsmautsatz sei denkbar. Allerdings musste das BMVI dem Vernehmen nach selbst für den Einheitsmautsatz auf Autobahnen und autobahnähnlichen Bundesstraßen bei der EU erhebliche Überzeugungsarbeit leisten.
BMVI will „Nomadenleben“ von Fahrern eindämmen
Barthle kündigte eine Novelle der Fahrpersonalverordnung an, um sicherzustellen, „dass alle Fahrer ihre wöchentliche Ruhezeit zu Hause verbringen können. Damit soll das „Nomadenleben“ von meist osteuropäischen Fahrern eingedämmt werden, die teils monatelang im Ausland unterwegs sind und mit entsprechend niedrigen Kosten deutsche und andere westeuropäische Unternehmer verdrängen. BGL-Hauptgeschäftsführer Karlheinz Schmidt zeigte sich allerdings skeptisch, ob eine Änderung der FPersV den gewünschten Effekt erzielt, da die Verordnung nur deutsche Unternehmer binde. (roe)